Die Quelle ist nach Vorschrift des ISG (Dr. Michael Matthäus, 7.6.2018) mit dem Bestandsnamen im Plural („Bürgerbücher“ st. „Bürgerbuch“) im bibliographischen Anhang unter den Artikeln anzugeben, auch wenn sich die Quellenangabe eigentlich nur auf einen Eintrag in einem einzelnen Bürgerbuch (und nicht in mehreren Bänden) bezieht.
Die Bände der Bürgerbücher wurden vom ISG seit Erscheinen der Beständeübersicht von 1986, und zwar im Zuge der Digitalisierung (wahrscheinlich nach 2010 und jedenfalls vor April 2018), unter chronologischer Einfügung verwandter Bestände neu nummeriert, weshalb grundsätzlich die Nennung der aktuellen Bandzahl und der dazugehörigen alten Bandzahl (Altsignatur) sowie die jeweilige Laufzeit des Bandes in den Quellenangaben erforderlich ist, um das fragliche Bürgerbuch (auch im Falle der Benutzung von älterer Literatur) eindeutig identifizieren zu können.