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Fleck, Philipp Heinrich

Philipp Heinrich Fleck

Philipp Heinrich Fleck
Reproduktion des Porträtgemäldes von Joseph Nicolaus Peroux (1816; aus Beckmann: FS Waisenhaus 1929, S. 29). Das Original, das sich im Besitz der Stiftung Waisenhaus befand, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.

© entfällt. Diese Abbildung ist gemeinfrei.
Fleck, Philipp Heinrich (eigentl.: Henrich). Kaufmann. Stifter. Diese Angaben konnten anhand von Dokumenten zweifelsfrei bestätigt werden.~ 17.11.1740 Ffm., Diese Angaben konnten anhand von Dokumenten zweifelsfrei bestätigt werden.† 1.5.1816 Ffm.
Die Familie, die aus (Darmstadt-)Eberstadt stammte, war seit 1633 in Ffm. ansässig.
Viertes Kind des Bürgers und Glasers Johann Peter F. (1706-1760) und dessen Ehefrau Anna Maria, geb. Hartmann (1706-1783), einer Metzgerstochter. Sechs Geschwister, von denen nur zwei Brüder das Erwachsenenalter erreichten. Die Eltern, die in Sachsenhausen wohnten, waren durch einen Brand verarmt, so dass die Familie in einfachsten Verhältnissen lebte.
Nach kaufmännischer Lehre in Ffm. trat F. 1764 in ein Handelsgeschäft in Aachen ein. Seit 1777 als selbstständiger Tuchhändler und -fabrikant im niederländischen Vaals (Vaels) bei Aachen tätig, erwarb er ein ansehnliches Vermögen. Ende der 1780er Jahre verlegte er seinen Wohnsitz nach Aachen, wo er als Ffter Bürger nur das Beiwohnungsrecht erwarb (1790). Von dort aus führte er seine Tuchfabrik in Vaals weiter und versorgte sie mit Produktionsmaterialien, woraufhin er sich vor dem Aachener Werkmeistergericht aufgrund des bestehenden Verbots der Ausfuhr von Wolle zur auswärtigen Verarbeitung verantworten musste. Seine Geschäfte dehnten sich zu dieser Zeit über halb Europa, bis nach Genua, Brüssel, Amsterdam, London, Moskau, St. Petersburg, Wien und Kopenhagen, aus; in vielen Städten, auch in Ffm. (wo er wahrscheinlich auch die Messe beschickte), nutzte er Magazine gefärbter Tuche und gestrickter Waren, die jedoch überall auf den Namen anderer Firmen liefen. Nachdem er vor dem „Revolutionskrieg“ 1794 aus Vaals und Aachen unter Zurücklassung seiner Fabrik und seines Hausstands geflohen war, lebte er in Hamburg, zeitweise möglicherweise auch in England.
Seit Herbst 1802 wohnte F. wieder in Ffm., wo er – wie auch schon in Hamburg – als „privatisierender Handelsmann“ durch Geldausleihen auf hohe Zinsen gegen Wechsel oder auf Leibrente sein Vermögen noch wesentlich vergrößerte. Er gewährte seine Geldanleihen den renommiertesten Ffter und zahlreichen auswärtigen Geschäftshäusern ebenso wie Ffter Stiftungen, etwa der Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung (1807/08). Durch große Anleihen an den Almosenkasten, das Armenhaus, die Niederländische Gemeinde und das Bürgerhospital (insgesamt 22.000 Gulden, 1808/09) wurde die Steuerbehörde auf ihn aufmerksam. Daraufhin kam es 1809 zum Konflikt: Die Steuerbehörde bezichtigte ihn der Steuerhinterziehung, da die von F. gewährten Darlehen höher waren als das von ihm versteuerte Vermögen. Auf Vermittlung Dalbergs konnte die drohende Strafe abgewendet werden, doch musste F. 10.000 Gulden als Steuernachzahlung („Kontributionsbeiträge“ u. a.) an die Stadt Ffm. und 20.500 Gulden als Anleihe an das Waisenhaus zahlen (2.2.1810). Einen Teilbetrag von 5.500 Gulden aus der Zahlung an das Waisenhaus bestimmte F. zur dortigen Einrichtung einer Entbindungsanstalt für arme Bürgersfrauen aller drei Konfessionen; als dieses Projekt nicht verwirklicht werden konnte, nahm er das hierfür bestimmte Kapital 1813 wieder zurück.
Nachdem er durch Konkurse von Firmen in Hamburg und London infolge der Kontinentalsperre 1811 etwa 250.000 Gulden und somit fast die Hälfte seines Vermögens eingebüßt hatte, investierte F. systematisch auf sozialem Gebiet, wohl beraten von dem Juristen Johann Martin Starck (1776-1854), dem damaligen Senior des Armen- und Waisenhauses, dessen Bekanntschaft er nach dem Erscheinen von dessen Schrift „Gedanken und Vorschläge über das Armenwesen in Ffm.“ (1810) gesucht hatte. So förderte er das Hospital zum heiligen Geist (1812), weiterhin das Armen- und Waisenhaus (1813) sowie das Cöntgen’sche Zeicheninstitut (1813) und den 1813 gegründeten Ffter Frauenverein (zuletzt mit einer Summe von knapp 1.100 Gulden am 29.12.1815), wobei er allerdings immer Wohltätigkeits- und Geschäftssinn zu verbinden wusste, etwa durch die von ihm bevorzugte Gewährung von Anleihen auf Leibrente. Allein im Jahr 1813 gab F. die folgenden Unterstützungen: die Zuwendung von jährlich 1.800 Gulden an das Waisenhaus zur Pflege und Erziehung von acht bürgerlichen Waisen aus der Stadt und vier Waisen aus den Ffter Dörfern, was später durch die Zahlung von 42.500 Gulden aus dem Nachlass an das Waisenhaus gesichert wurde („Philipp Heinrich F.’scher Stiftungsadministrationsfonds“ als unselbstständige Stiftung beim Waisenhaus); ebenfalls an das Waisenhaus ein Leibrentenkapital von 10.000 Gulden, dessen Zinsen dem Unterhalt von Waisenknaben dienen sollten, die nach dem Austritt aus dem Waisenhaus in der Lehre standen oder das Lehrerseminar besuchten („Philipp Heinrich F.’sche Stiftung-Unterstützungskasse“ als unselbstständige Stiftung beim Waisenhaus); ein Leibrentenkapital von 2.200 Gulden für das von Georg Joseph Cöntgen 1779 gegründete „Cöntgen’sche Zeichnungs-Institut“ zur Vergabe von Stipendien („G. J. Cöntgen- und Ph. H. Fleck’sche Stiftung“, eingegliedert in die Polytechnische Gesellschaft 1881, aufgelöst 1942); ein Leibrentenkapital von 5.500 Gulden an das Bürgerhospital; außerdem wollte F. der Dr. Senckenbergischen Stiftung ein Leibrentenkapital von 1.100 Gulden überlassen, das der Einrichtung einer Entbindungsanstalt dienen sollte, aber er scheiterte erneut mit diesem Projekt. Mit seinem wohltätigen Wirken fand F. die Anerkennung der Behörden, wie durch ein Schreiben des Präfekten Friedrich Maximilian von Günderrode vom 17.3.1813 bezeugt, und zum Dank wurde ihm Quartierfreiheit (also die Befreiung von Einquartierungen) gewährt. Vor allem gründete F. ebenfalls noch 1813 eine Stiftung „zum Besten der hiesigen Armen“, die nach seinem Tod seinen gesamten Nachlass erhalten und dessen Erträge wohltätigen Zwecken zuführen sollte (Stiftungsurkunde mit großherzoglicher Genehmigung vom 3.9.1813). Zu einem der ersten beiden Administratoren („Stiftungsvollzieher“), einem Juristen und einem Kaufmann, die gemeinschaftlich die Stiftung gegen ein Honorar von je 200 Gulden jährlich verwalten sollten, setzte er seinen Ratgeber Johann Martin Starck ein.
F., der zunächst bei dem Wundarzt Bader auf der Zeil neben dem Weidenhof, dann bei Rat Bock in der Hanauer Chaussee (später: Hanauer Landstraße 19) wohnte, behagte es dort vor dem Allerheiligentor angesichts der Kriegsunruhen und Truppendurchzüge seit dem Herbst 1813 nicht mehr, und er zog zu Jahresbeginn 1814 in das Waisenhaus, wo er zwei Zimmer zur Hofseite zur unentgeltlichen Nutzung erhielt. Dort starb er nach kurzer Krankheit infolge einer Brustentzündung 1816, und bei seiner Beisetzung am 5.5.1816 gaben ihm 148 Waisenkinder das letzte Geleit. Jedes Kind erhielt aus diesem Anlass von den Administratoren der mit F.s Tod wirksam gewordenen Stiftung einen Kronentaler zum Geschenk. Die Kinder legten die Gabe zusammen für zwei kränkliche und voraussichtlich erwerbsunfähige Waisen, deren Lebensunterhalt später damit bestritten wurde.
Wie von F. 1813 bestimmt, fiel sein ganzer Nachlass (knapp 300.000 Gulden) bei seinem Tod 1816 an die von ihm errichtete wohltätige Stiftung, die damit in Wirksamkeit trat. Obwohl der Stifter unverheiratet und kinderlos starb und zuletzt auch keine näheren Verwandten mehr hatte, meldeten sich aufgrund von Gerüchten über einen Millionenreichtum noch bis 1893 angebliche Erben, sogar aus Amerika. Doch die „Philipp Heinrich F.’sche Stiftung“ blieb rechtsgültig und im Besitz des ihr zustehenden Vermögens. Sie schüttete aus ihrem Grundkapital von 270.000 Gulden (rund 460.000 Mark) im Laufe von über 100 Jahren (bis 1923) Unterstützungen in einer Gesamthöhe von fast zwei Millionen Mark aus und wurde erst am 28.3.1990 aufgehoben; das Stiftungsvermögen fiel an das Institut für Sozialarbeit („Centrale für private Fürsorge“).
Ein Porträt F.s (von Joseph Nicolaus Peroux, 1816), das sich im Besitz der Stiftung Waisenhaus befand, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört. Ein weiteres Porträt (ebenfalls von Joseph Nicolaus Peroux, 1817) war für das 1818 eingeweihte Schulhaus der Frauenvereinsschule in der Rechneigrabenstraße 1/Ecke Lange Straße angefertigt worden. Den Bau des Schulhauses für die seit 1815 bestehende Schule des Ffter Frauenvereins, die erste Fortbildungsschule für Mädchen in Ffm., hatte die F.’sche Stiftung durch die Schenkung von 20.000 Gulden (1817) ermöglicht. Bei Aufgabe der Schule und Verkauf des Grundstücks 1921 erhielt die Stiftung das Porträt F.s aus dem Schulgebäude vom Ffter Frauenverein zum Geschenk. Es ist seit der Auflösung der F.’schen Stiftung 1990 verschollen.
F. ließ sich zu Lebzeiten ein Grabmal auf einem Feld, das an den Bock’schen Garten (seinen Wohnort bis Ende 1813) in der Hanauer Landstraße angrenzte, errichten. Er hatte das Grundstück 1813 zu einem hohen Preis vom Waisenhaus gekauft und zugleich die obrigkeitliche Genehmigung erwirkt, sich dort – außerhalb eines Friedhofs – bestatten lassen zu dürfen. Am 5.5.1816 wurde F. in seinem Grab beigesetzt. Mit seinem Tod war das Grundstück mit der Grabstätte an das Waisenhaus zurückgefallen und diente als sonntäglicher Tummelplatz für die Kinder. Am 13.1.1843 wurde der Garten an die Dr. Christ’sche Stiftung zur Arrondierung des Baugrunds für das von ihr projektierte Kinderhospital übertragen, unter der Bedingung, dass diese Stiftung „das Grabdenkmal stets in Bau und Besserung unterhalte“. Kurz darauf, bei Anlegung der Theobaldstraße (seit 1934: Theobald-Christ-Straße), wurde das Grabmal mit Gruft und Tempel jedoch abgerissen, und F.s sterbliche Überreste wurden im südlichen Teil des Gartens beigesetzt. Über der neuen Gruft wurde 1845 ein schlichtes Grabdenkmal mit einem Obelisken aus braunrotem Sandstein aufgestellt. Das Grab im Garten des Dr. Christ’schen Kinderhospitals (heute Clementine Kinderhospital) in der Theobald-Christ-Straße ist erhalten, auch wenn von dem Grabdenkmal nur noch der Sockel (ohne den Obelisken) steht. Das „F.’sche Mausoleum“ wurde 2009 bei einer archäologischen Grabung durch das städtische Denkmalamt dokumentiert und ist seit 2012 in den Spielplatz auf dem neu gestalteten Außengelände des Clementine Kinderhospitals integriert, wie es dem Stifterwunsch durchaus entspricht.
Philipp-F.-Straße in der Kuhwaldsiedlung.

Artikel aus: Frankfurter Personenlexikon, verfasst von Sabine Hock.
Artikel in: Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 206f., verfasst von: Sabine Hock.

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Quellen: Bartelsheim, Ursula: Quellen zur Geschichte des Ffter Bürgertums. Band 2: Quellen zum Ffter Stiftungswesen im 19. Jahrhundert. Ffm. 1996. (Quellen zur Geschichte des Ffter Bürgertums, hg. v. Lothar Gall, Bd. 2).Bartelsheim: Quellen zum Ffter Stiftungswesen 1996, S. 142, 165, 206. | ISG, Dokumentationsmappe in der Sammlung S2 (mit Kleinschriften, Zeitungsausschnitten und Nekrologen zu einzelnen Personen und Familien).ISG, S2/10.333. | ISG, Dokumentationsmappe in der Sammlung S3 (mit Kleinschriften, bes. Zeitungsausschnitten, zur Ortsgeschichte).ISG, S3/1.042 (Clementine Kinderhospital).

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Empfohlene Zitierweise: Hock, Sabine: Fleck, Philipp Heinrich. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/2184

Stand des Artikels: 19.7.2020
Erstmals erschienen in Monatslieferung: 07.2020.