Im Interesse der Lesbarkeit der Artikel wird auf Abkürzungen weitgehend verzichtet. Nur bei sehr oft vorkommenden Begriffen werden Abkürzungen verwendet. Allgemein wird der Name der behandelten Person, wenn er im Artikel (außer in der Namenszeile) genannt wird, mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens abgekürzt, also z. B.
für „Adorno“ – „A.“ bzw. den Genitiv „Adornos“ – „A.s“;
für „Adickes“ – „A.“ bzw. den Genitiv „Adickes’“ – „A.’“.
Grundsätzlich abgekürzt wird „Frankfurt am Main“ mit „Ffm.“, „Frankfurt“ (in Zitaten, Titeln und feststehenden Wendungen ohne den Zusatz „am Main“) mit „Fft.“ und „Frankfurter“ mit „Ffter“.
Im Fließtext können die Abkürzungen aus dem Abkürzungsverzeichnis verwendet werden, sind aber meist nicht zwingend vorgeschrieben. Zum Beispiel:
– Die Abkürzung „IHK“ für „Industrie- und Handelskammer“ muss im Artikel nicht verwendet werden, bietet sich aber etwa bei Ämteraufzählungen oder im Falle von mehrfachen Wiederholungen im Text an.
– Abkürzungen wie „ISG“ für das Frankfurter „Institut für Stadtgeschichte“ oder „UB Ffm.“ für die „Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg“ sind im Artikeltext nicht zwingend vorgeschrieben, sind in einigen Feldern (z. B. zum Nachlass) aber angebracht und werden in den Quellenangaben prinzipiell verwendet.
– Abkürzungen wie „Aufl.“ (Auflage) oder „u. d. T.“ (unter dem Titel) gelten grundsätzlich für Werk- und Literaturangaben, aber nicht unbedingt im Fließtext.
– Die Abkürzung „u. a.“ (unter anderem / und andere) kann bei Kürzungen von Aufzählungen, etwa von Ämtern, Werken oder Auszeichnungen einer Person eingesetzt werden, z. B.: „Mitglied in zahlreichen Aufsichtsräten, u. a. der Ffter Handelsbank, der Flughafen AG und der Messe- und Ausstellungs-GmbH.“ / „Verlagsautoren: Ferry Ahrlé, (...), Günther Vogt u. a.“.
Wenn ein Begriff (etwa für eine Institution, Vereinigung o. ä.) in einem Artikel sehr häufig vorkommt, aber nicht im Abkürzungsverzeichnis enthalten ist, ist es dennoch möglich, innerhalb des Artikels eine entsprechende Abkürzung dafür zu verwenden: Bei der Ersterwähnung wird der Begriff in voller Länge eingeführt und die entsprechende Abkürzung in Klammern dahinter gesetzt, um im nachfolgenden Text des Artikels dann nur noch die Abkürzung benutzen zu können.
Das Abkürzungsverzeichnis findet sich hier >
Genealogische Zeichen in den Angaben zu Lebensdaten (insbesondere im Artikelkopf):
* – geboren
~ – getauft
† – gestorben
⚔ – gefallen
▭ – begraben, beigesetzt
Die genealogischen Zeichen werden allgemein verwendet, insbesondere in den Kopfangaben aller Artikel, um die Lebenszeit (Beginn und Ende des Lebens) der jeweiligen Person zu definieren. Sie werden nach lexikographischem Brauch aus Gründen der Übersichtlichkeit und Platzersparnis benutzt, sind nicht als religiöse Symbole zu verstehen, stellen keine Wertung dar und dienen nicht der Verherrlichung oder gar Stigmatisierung behandelter Personen.