Friedrich Kübler
Fotografie (2004).
© University of Pennsylvania Law School, Philadelphia/Pennsylvania (USA).
Kübler, Friedrich, gen. Fritz. Prof. Dr. jur. M. A. hon. Rechtswissenschaftler. * 19.10.1932 Reutlingen, † 22.10.2013 Königstein-Falkenstein/Taunus.
Seit 1952 Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, Lausanne, Reading/Berkshire und Bonn. 1956 erstes Staatsexamen. Referendarzeit in Stuttgart, abgeschlossen mit dem zweiten Staatsexamen (1960). 1959 Promotion in Tübingen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der dortigen Universität. 1962 Wechsel an das Institut für Rechtsvergleichung an der Universität Paris. 1964 halbjähriger Aufenthalt als Stipendiat in Rom. 1966 Habilitation in Tübingen bei Ludwig Raiser und Berufung an die Universität Gießen. Von 1970 bis 1976 lehrte K. in Konstanz, von wo aus er erste Aufenthalte an der University of Pennsylvania Law School in Philadelphia wahrnahm. Die längste Zeit seines akademischen Lebens verbrachte er in Ffm., als ordentlicher Professor für Wirtschafts- und Bürgerliches Recht, insbesondere Bank- und Medienrecht (1976-98), nun in beständigem Wechsel mit Lehrtätigkeit in Philadelphia (1983-2011), wo er ab 1985 einen zweiten Lehrstuhl hatte. Nach der Emeritierung (1998) wirkte K. noch als Anwalt in einer internationalen Kanzlei in Ffm.
K.s Lehr- und Forschungsgebiete waren ursprünglich Privatrecht und Rechtsvergleichung. Bald gehörte er jedoch zu den Experten des Medienrechts, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts, insbesondere des Bankrechts. Seit 1973 Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht und seit 1978 Direktor des Instituts für Bankrecht, gründete er zudem 1981 ein Institut für Medienrecht. Seine europäischen und amerikanischen Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Gebieten machten ihn zu einem begehrten Autor, Mitherausgeber und Ratgeber, letzteres auch wegen seines Verhandlungsgeschicks. Seine Schüler und Weggefährten (etwa Helmut Kohl, W. Rainer Walz, Heinz-Dieter Assmann, Georgios Gounalakis) haben seine Anregungen im Wirtschafts- und Medienrecht weiter umgesetzt.
Trotz aller Spezialisierung war K. von Beginn an vor allem interessiert an historischen Grundlagen und politischen Elementen der Rechtsordnung(en). Dies zeigt sich etwa in berühmt gewordenen Aufsätzen zur Stellung des Richters oder in vergleichenden Studien zum Schutz der „Privatheit“ in den USA und Europa. Wichtig waren ihm vor allem die Bezüge des deutschen und amerikanischen Verfassungsrechts und ihrer Garantien der Meinungs- und Informationsfreiheit zum Privatrecht, Medien- und Gesellschaftsrecht. In der Ffter Wissenschaftlichen Gesellschaft, deren Mitglied er ab 1995 war, publizierte er u. a. über „Äußerungsfreiheit und rassistische Propaganda“ (2000) und zuletzt über „Institutionelle Aspekte der Eurokrise“ (2003).
Robert Mundheim, der frühere Dean der Penn Law in Philadelphia, sagte: „Fritz possessed the open mind, the intense intellectual interest, instinctive fondness of others, and sense and sensibility which won the admiration and affection of colleagues and students around the world. He was the Law School’s most effective bridge to foreign academic communities.“
K. war in zahlreichen Gremien vertreten, u. a. im Arbeitskreis Presserecht, in der Vereinigung für Rechtsvergleichung, beim Deutschen Juristentag, in der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, als Berater des Hessischen Rundfunks und im European Shadow Financial Regulatory Committee.
Weitere Schriften: „Wirtschaftsordnung und Meinungsfreiheit“ (1966), „Feststellung und Garantie“ (1967), „Rechtsfähigkeit und Verbandsverfassung“ (1971), „Juristenausbildung im Zielkonflikt“ (1971), „Kommunikation und Verantwortung“ (1973), „Über die praktischen Aufgaben zeitgemäßer Privatrechtstheorie“ (1975), „Pflicht der Presse zur Veröffentlichung politischer Anzeigen?“ (1976), „Massenmedien und öffentliche Veranstaltung“ (1978), „Mitbestimmung als gesetzgebungspolitische Aufgabe“ (mit Walter Schmidt und Spiros Simitis, 1978), „Gesellschaftsrecht“ (1981; 6. Aufl. mit Heinz-Dieter Assmann, 2006), „Medienverflechtung“ (1982), „Rundfunkauftrag und Programminformation“ (1985), „Postzeitungsdienst und Verfassung“ (1992), „Die Konzentration im Medienbereich und ihre Kontrolle“ (1999), „Medien, Menschenrechte und Demokratie“ (2008) u. a.
Festschrift zum 65. Geburtstag („Wirtschafts- und Medienrecht in der offenen Demokratie“, 1997; darin auch ein ausführliches Schriftenverzeichnis von K., S. 583-596).
Artikel aus: Frankfurter Personenlexikon, verfasst von
Michael Stolleis.
Lexika:
Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender. Hg. v. Joseph Kürschner u. a. Bio-bibliographisches Verzeichnis deutschsprachiger Wissenschaftler der Gegenwart. München 1927-2003.Kürschner: Gel. 2003, S. 1832.
Literatur:
Wer ist’s? Titel auch: Degener’s Wer ist’s? Titel ab 1923: Wer ist wer? Wechselnde Untertitel: Zeitgenossenlexikon. / Unsere Zeitgenossen. / Das deutsche Who’s who. Leipzig, ab 1928 Berlin 1905-93.Wer ist wer? 1992/93, S. 787.
Quellen:
Universitätsarchiv Ffm. (UAF), Archiv der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Ffm.Universitätsarchiv Ffm., Personalakte.
Internet:
Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, Hg.: Wikimedia Foundation Inc., San Francisco/Kalifornien (USA). https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_K%C3%BCblerWikipedia, 8.9.2017.
GND: 118724975 (
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Empfohlene Zitierweise:
Stolleis, Michael: Kübler, Friedrich. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/9633
Stand des Artikels: 8.9.2017
Erstmals erschienen in Monatslieferung: 09.2017.