Voltaire. Eigentl.: François Marie Arouet. Schriftsteller und Philosoph. * 21.11.1694 Paris, † 30.5.1778 Paris.
Auf der Durchreise von Potsdam nach Lothringen wurde V. am 1.6.1753 in Ffm. in seiner Herberge „Zum Goldenen Löwen“ in der Fahrgasse unter Arrest gestellt, gerade als er sich anschickte, seine Reise fortzusetzen. Auf Veranlassung des preußischen Gesandten Franz von Freytag und des preußischen Hofrats Johann Friedrich Schmid wurden V. überdies sämtliche Wertsachen und sein Reisegeld abgenommen. Hintergrund der Verhaftung war eine Order Friedrichs des Großen, die von ihm verfassten „Oeuvres de poésie” von V. zurückzuverlangen. Der Preußenkönig fürchtete einerseits V.s Spott über seine Dichtkunst; andererseits enthielt die Gedichtsammlung zahlreiche Ausfälle gegen europäische Herrscherhäuser und den Klerus, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten. V. hatte den Gedichtband jedoch bei seiner Verhaftung nicht bei sich, sondern mit der Post nach Leipzig geschickt. Der Ffter Rat hielt sich während der ganzen Affäre, die mittlerweile überregional für Entrüstung sorgte, sehr bedeckt. Rechtlichen Beistand erhielt V. lediglich von dem ihm freundschaftlich gesonnenen Juristen und Senator
Johann Erasmus Senckenberg. Außerdem eilte V.s Nichte aus Straßburg nach Ffm., um sich für ihren Onkel zu verwenden. Als die „Oeuvres de poésie” am 17.6.1553 schließlich in Ffm. eintrafen, wurde V. die Weiterreise dennoch verweigert. Er entschloss sich daraufhin am 20.6.1753 zur Flucht, wurde aber bereits am Bockenheimer Tor aufgegriffen und nun gemeinsam mit seiner Nichte und seinem Sekretär im heruntergekommenen Gasthof „Zum Bockshorn” (ebenfalls in der Fahrgasse) unter entwürdigenden Umständen eingesperrt. Erst nachdem Friedrich die Freilassung V.s angeordnet hatte, gelangte V. am 7.7.1753 nach Zahlung eines horrenden Haftgelds wieder in Freiheit. Er verließ umgehend Ffm., kehrte aber im Verlauf des Juli noch mehrmals zurück und bemühte sich – allerdings erfolglos – um Entschädigung. Für den berühmten Philosophen der Aufklärung blieb die fünfwöchige Ffter Haft zeitlebens ein traumatisches Erlebnis. Franz von Freytag, einer seiner Peiniger, wurde im Verlauf des Siebenjährigen Krieges von französischen Truppen 1759 zeitweilig in Festungshaft genommen.
Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 522f.,
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