Achtes Kind eines Soldaten.
Magd bei der Witwe Bauer im Gasthof „Zum Einhorn“. Susanna Margaretha erwartete ein uneheliches Kind von einem holländischen Goldschmiedegesellen, der sich auf der Durchreise in Ffm. aufgehalten hatte. Am 1.8.1771 gebar sie heimlich einen Sohn und tötete in ihrer Panik nach der sturzartigen Geburt das neugeborene Kind. Daraufhin floh sie am folgenden Tag über Höchst nach Mainz, kehrte aber schon nach einer Nacht zurück und wurde, mittlerweile steckbrieflich gesucht, am Nachmittag des 3.8.1771 am Bockenheimer Tor festgenommen. Der Prozess gegen die „Kindsmörderin“, der mit der gerichtlichen Untersuchung im August 1771 unverzüglich begann, beschäftigte die Ffter Stadtgesellschaft mehrere Monate. Das Urteil (gefällt am 7.1.1772) lautete auf Hinrichtung durch das Schwert und wurde am 14.1.1772 vor der Hauptwache vollstreckt.
Goethe, der gerade sein juristisches Studium abgeschlossen hatte, weilte von August 1771 bis Mai 1772 in Ffm. und verfolgte den Prozess. Es gilt heute als sicher, dass er B. als Vorbild für das „Gretchen“ im noch 1772 begonnenen „Urfaust“ wählte.
Die Akten zu dem Prozess der Susanna Margaretha B. befinden sich im ISG (Criminalia, Sign. früher 1771, Nr. 62, jetzt 8.589). Die Prozessakte enthält auch als „corpus delicti“ die Schere, mit der B. das Neugeborene abgenabelt haben soll.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 97,
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