Nach der Schulzeit in Darmstadt und Mainz, abgeschlossen mit dem Abitur 1920, studierte H. Rechtswissenschaft in Bonn, München und Berlin. Seine Promotion („Der Lebensversicherungsvertrag im Versailler Vertrag“, 1926) wurde noch von dem Rechtshistoriker und Zivilrechtler Josef Partsch (1882-1925) betreut. Als Referent im Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht habilitierte sich H. 1929 mit einer Arbeit über italienisches Aktienrecht (unveröff.). 1930 wechselte er als ordentlicher Professor für Privat- und Gesellschaftsrecht nach Rostock. Von dort kam H. 1941 als Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung nach Ffm. Obwohl er selbst Mitglied des NS-Dozentenbundes war, hatte seine Berufung gegen den massiven Widerstand dieser nationalsozialistischen Organisation durchgesetzt werden müssen, da er für seine regimekritische Haltung bekannt war.
Nach Kriegsdienst in Nordfrankreich (seit 1942) und Gefangenschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika (seit 1944) im November 1945 nach Ffm. zurückgekehrt, setzte sich H. sofort für die Wiedereröffnung der Ffter Universität ein. Er lehrte seit der Wiederaufnahme des Hochschulbetriebs im Februar 1946 dort als Professor für Privatrecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Gesellschaftsrecht; zudem engagierte er sich für den Wiederaufbau des Instituts für Rechtsvergleichung (seit 1952: Institut für ausländisches und internationales Wirtschaftsrecht; ersetzt 2002 durch das „Institute for Law and Finance“). Im April 1946 wurde H. als Nachfolger
Hohmanns der erste gewählte Rektor der Ffter Universität in der Nachkriegszeit (bis 1948). Als solcher stellte er die Weichen für deren demokratische Zukunft; auch gründete er die Süddeutsche (seit 1949: Westdeutsche) Rektorenkonferenz und wurde ihr Präsident. In dem Bestreben, die Ffter Universität nach 1945 aus der Isolation zu lösen, bahnte H. 1947 ein erstes Abkommen über den deutsch-amerikanischen Studentenaustausch mit der Universität von Chicago an. 1948 nahm er eine Gastprofessur für ein akademisches Jahr an der Georgetown University in Washington wahr.
Seit seiner Rückkehr nach Deutschland wandelte sich H. zum Politiker. Er wirkte in engem Kontakt mit Konrad Adenauer seit 1950 als erster Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. und Staatssekretär im Bundeskanzleramt sowie später (1951-58) im Auswärtigen Amt. Die im Kalten Krieg gegen die DDR gerichtete „Hallstein-Doktrin“ (1955) geht auf ihn und den Völkerrechtler Wilhelm G. Grewe zurück. Als Leiter der deutschen Delegation bei den Verhandlungen über den Schuman-Plan gestaltete H. zusammen mit Alcide De Gasperi, Paul-Henri Spaak, Jean Monnet, Robert Schuman und Konrad Adenauer maßgeblich die erste Etappe der europäischen Einigung, die in die Römischen Verträge von 1957 mündete. Von 1958 bis 1967 amtierte er als erster Präsident der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Brüssel. Wegen seines auf Integration der Nationalstaaten gerichteten Kurses wurde seine Wiederwahl von Frankreich verhindert. Von 1969 bis 1972 gehörte er als Abgeordneter der CDU dem Deutschen Bundestag an.
Auch nach seinem Wechsel in den Staatsdienst blieb H. der Ffter Universität verbunden; damit er als nunmehriger Bundesbeamter ausnahmsweise weiter an der Hochschule lehren konnte, wurde er unter Verzicht auf seinen Lehrstuhl 1954 zum „Ehrenbeamten“ des Landes Hessen und zum Persönlichen Ordinarius für Bürgerliches Recht an der Ffter Universität ernannt.
Die Rektoratsrede „Die Wiederherstellung des Privatrechts“, gehalten 1946 in Ffm., setzte Akzente für die Neuorientierung des Privatrechts nach 1945 an der Freiheit des Individuums.
Seine politischen Erfahrungen hat H. 1969 unter dem Titel „Der unvollendete Bundesstaat. Europäische Erfahrungen und Erkenntnisse“ zusammengefasst.
H. erhielt zahlreiche hohe Orden und Auszeichnungen, u. a. das Großkreuz des Bundesverdienstordens (1961), den Internationalen Karlspreis der Stadt Aachen (1961) und den Robert-Schuman-Preis (1969).
Seit 2001 gibt es alljährlich ein Walter-H.-Kolloquium der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Ffm. In diesem Rahmen wurde von 2002 bis 2008 der Walter-H.-Preis von der Stadt Ffm., der Universität und der Dresdner Bank AG an herausragende Vertreter des Europa-Gedankens verliehen.
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Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 299f.,
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