Länge des Artikels

DruckversionDruckversion

Die Länge der einzelnen Artikel sollte dem Handbuchcharakter des Frankfurter Personenlexikons entsprechen. Die Artikel sollen keine Monographien sein, sondern Kurzbiographien.

Die Länge dieser Kurzbiographien ergibt sich auch aus dem jeweiligen Einzelfall und aus der vorgegebenen Informationsstruktur (Feldstruktur). Sie hängt von Lebenslauf und Bedeutung der dargestellten Person ab. So kann es sein, dass eine für die Weltgeschichte äußerst wichtige Persönlichkeit für Frankfurt am Main nur wenig Bedeutung hat, weil sie insgesamt nur kurze Zeit ihres Lebens in Frankfurt verbrachte. Dieser Artikel wird also trotz internationaler Bedeutung der Person wesentlich kürzer ausfallen als ein Artikel über eine an sich nur für Frankfurt bedeutende Persönlichkeit, die jedoch ihr ganzes Leben hier verbrachte. Manchmal nimmt auch schon die bloße Aufzählung der Fakten – wie Funktionen, Ämter, Werke, Preise, Auszeichnungen, Gedächtnisstätten – relativ viel Platz ein. Diese rein faktisch aufgebauten Artikel können daher wesentlich länger sein als essayistisch abgefasste, die bei pointierter Darstellung oft sehr knapp ausfallen können.

Es ist also nicht möglich, die Länge der Artikel allgemeingültig festzulegen. Als oberste Grenze sind jedoch etwa fünf Normseiten (etwa 7.500 bis 9.000 Zeichen) für einen Artikel über eine Einzelperson anzusehen; nur in ganz besonderen Fällen (wie Adickes oder Goethe) sind auch mehr Seiten (bis zu zehn Normseiten) zulässig. Viele Artikel können deutlich kürzer sein, manche vielleicht etwas länger – das muss von Fall zu Fall entschieden werden.