S. stammte aus einer Bankiersfamilie in Thüringen, wuchs aber in Ffm. auf und machte 1905 Abitur am Lessing-Gymnasium. Nach Studium von Rechtswissenschaft und Geschichte in Marburg und Heidelberg (dort bei Georg Jellinek), abgeschlossen durch erstes Staatsexamen und Promotion, wandte er sich dem Völkerrecht zu. Auf diesem Gebiet wurde er als Herausgeber und Autor aktiv, wobei er besonderes Interesse am Völkerrecht während des Weltkriegs und am Schiedsgerichtswesen zeigte. Eine Monographie „Das völkerrechtliche Delikt“ (1920) ist sein Hauptwerk. Seit 1911 plante S. auch ein „Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie“, das nach Verzögerung durch den Krieg 1924-29 erschien. Später hat es sein Schüler, der Ffter Völkerrechtler
Hans-Jürgen Schlochauer, erneuert und 1960-62 in drei Bänden publiziert. Die heutige „Encyclopedia of Public International Law“ des Ffter, später Heidelberger Völkerrechtlers Rudolf Bernhardt beruht hierauf.
S. lehrte seit 1920 Völkerrecht in Ffm., habilitierte sich 1923 für Staats- und Völkerrecht, wurde 1926 außerordentlicher Professor und 1932 ordentlicher Professor, aber schon 1933 wegen jüdischer Herkunft entlassen. In diesen wenigen Jahren seiner Ffter Lehrtätigkeit wurde er international anerkannt, in alle wichtigen Vereinigungen für internationales Recht aufgenommen und dreimal für die renommierten Vorlesungen in Den Haag eingeladen. Als Emigrant lebte S. zunächst in der Türkei (als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht an der Universität Istanbul, 1933-35), dann in Dänemark und Frankreich. Einem Ruf an die Columbia University in New York konnte er nicht mehr folgen.
Sein Werk spiegelt den Weg der deutschen Völkerrechtswissenschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Es ist geprägt von der Hoffnung auf Zivilisierung der Kriege und der friedlichen Streitbeilegung, aber auch von dem Bemühen, die deutschen Standpunkte während des Weltkriegs und danach international zu vermitteln. Auf S. geht bis heute ein spezifischer Akzent der Ffter Juristischen Fakultät auf Völkerrecht zurück (Mosler,
Schlochauer, Bernhardt, Jaenicke, Bothe, Kadelbach, Hofmann, v. Bogdandy), daneben auf Völkerrechtsgeschichte (Preiser, Ziegler).
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