Von 1930 bis 1934 Ordinarius für deutsches, bürgerliches und Handelsrecht an der Ffter Universität. Beschäftigte sich mit der mittelalterlichen Rechtsgeschichte. Spezialgebiet: Germanische Volksrechte. Zu dem Kreis, der sich vor 1933 in B.s Haus auf dem Mühlberg versammelte, gehörten u. a. Hans Otto de Boor,
Hermann Heller, Max Kommerell und
Kurt Riezler.
1955 Ernennung zum Ehrendoktor der Ffter Philosophischen Fakultät.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 69,
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