Sohn eines Lohnkutschers.
Schüler des Ffter Gymnasiums (1811-21). Studium der Theologie in Heidelberg und Jena (bis 1825). Rückkehr nach Ffm., wo er sich durch Erteilen von Privatunterricht seinen Lebensunterhalt verdiente. 1828 erstes theologisches Examen. 1832 ließ sich F. jedoch aus der Zahl der Ffter Kandidaten streichen, angeblich weil er sich – zu Ehren von
Sylvester Jordan – einen Bart stehen lassen wollte, was den Kandidaten verboten war. Tatsächlich war es für ihn aussichtslos geworden, in seiner Vaterstadt angestellt zu werden, da er in einer 1831 in Offenbach erschienenen Schrift die Pfarrerausbildung und den Nepotismus bei der Ämtervergabe scharf kritisiert und sich damit unbeliebt gemacht hatte. Lebte fortan als Privatlehrer in Ffm. und verdiente seinen Unterhalt durch Vorträge und Publikationen. Gehörte im Fft. der 1830er und 1840er Jahre zu den entschiedensten Propagandisten der Republik. Seit 1831 ausgedehnte publizistische Tätigkeit für radikale Zeitschriften, die er z. T. selbst herausgab („Deutsche Volkshalle“, „Eulenspiegel“, „Neuer Eulenspiegel“, „Volksfreund“). Verfasser zahlreicher Flugschriften („Erheiterungen“, „Ernst und Scherz“, „Fackel“ u. a.). Mitglied des „Brückenau-Kollegs“, einer als Stammtisch getarnten Vereinigung von Ffter Demokraten. Mitglied des Vaterlandsvereins. Auf dem Hambacher Fest 1832 überreichte F. das Ehrengeschenk der Ffter Delegation, das „Deutsche Schwert“, an
Johann Georg August Wirth als Organisator der Manifestation. Am 12.11.1832 wurde F. verhaftet wegen Pressvergehens in der Schrift „Die Fackel“. Verurteilt zu fünf Monaten Gefängnis. Er gehörte zu den Häftlingen, die bei dem Wachensturm 1833 kurzfristig befreit wurden, sich aber den heranrückenden Truppen sofort wieder stellten. Nach seiner Entlassung am 26.9.1833 veranstaltete F. einen Zyklus von Vorlesungen über deutsche Geschichte, die auf Anordnung des Bundespräsidiums durch die Ffter Polizei bald verboten wurden. Daneben verbreitete F. weiterhin radikale Schriften, veranstaltete Volksversammlungen und leitete Exerzierübungen. Am 8.3.1834 erneut verhaftet und am 8.2.1836 durch das Ffter Appellationsgericht zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Seine Berufung beim Oberappellationsgericht Lübeck brachte ihm zwar Freispruch von der ihm vorgeworfenen Beteiligung am Männerbund, doch verurteilte ihn das Gericht wegen Organisation von Exerzierübungen zu aufrührerischen Zwecken sowie wegen Teilnahme an Abfassung und Verbreitung des „Bauern-Conversations-Lexikons“ zu drei Jahren Zuchthaus (30.6.1837). Die Strafe verbüßte F. im Fort Hartenberg bei Mainz. Nach seiner Entlassung im Sommer 1840 kehrte er nach Ffm. zurück. 1848/49 beteiligte sich F. wieder durch das Verbreiten von Flugschriften und die Veranstaltung von Volksversammlungen an der Nationalbewegung. Im Gegensatz zu einigen seiner früheren Gesinnungsgenossen war F. der entschiedene Republikaner geblieben, der noch für die allgemeine Volksbewaffung als wesentliche Voraussetzung für die zu erkämpfende Volkssouveränität plädierte und zu diesem Zweck Waffenübungen leitete. Bis zu seinem Tod trug er als Zeichen seiner Gesinnung die schwarz-rot-goldene Kokarde an der Kopfbedeckung.
Grabmal mit Porträtbüste (Guss bei F. L. Vombach nach einem Modell von J. Frensch, 1857) auf dem Ffter Hauptfriedhof (Gewann F 1261).
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 234f.,
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