Vater von
Hans G.Von 1914 bis zur Emeritierung 1945 ordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Ffter Universität. Leiter des Instituts für Postwesen an der Ffter Universität. Daneben Gastprofessuren an der Universität Mainz und der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie Tätigkeit als Studienleiter an verschiedenen Verwaltungsakademien. Richter, u. a. von 1926 bis 1935 bei der Reichsdisziplinarkammer in Ffm. Bis 1932 Konsistorialrat der Ffter Landeskirche.
Zahlreiche Fachveröffentlichungen, vor allem zu Staats- und Verwaltungsrecht, aber auch auf anderen Gebieten des öffentlichen Rechts (Kirchenrecht, Völkerrecht, Finanz- und Steuerrecht) sowie zur Rechts- und Verfassungsgeschichte. Bekannt wurden vor allem G.s Kommentare zur Weimarer Verfassung (1919) und zum Bonner Grundgesetz (1949) sowie sein Lehrbuch über das „Allgemeine Staatsrecht“ (1949).
1957 Großes Bundesverdienstkreuz.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 249,
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