Sohn des Büchsenmeisters Nikolaus G. († 1508). G.s durch den Tod Steffans von Bingen 1521 zum dritten Mal verwitwete Mutter Margarethe, geb. Hase, erhielt vom Rat die Genehmigung, die städtische Gießhütte am Marthahospital weiterzuführen. G. wurde ihr Werkstattleiter.
1522 Auftrag zum Umguss der zersprungenen Glocke der Ffter St. Maternkapelle. Seit 4.10.1522 städtischer Büchsenmeister mit dem außerordentlichen Gehalt von 60 Gulden. G. konnte diesen Lohn fordern, weil er bei Franz von Sickingen, der ihn auch dem Rat empfohlen hatte, wohl Neuerungen im Geschützwesen kennengelernt hatte, die das Interesse des Rats erregten. Er erhielt den Auftrag, die Ffter Geschütze entsprechend dieser neuen Erkenntnisse umzugießen. Der Rat forderte von G. Bürgereid und Zunfteintritt, was dieser jedoch zu vermeiden suchte. Erst nachdem ihm mit Verweisung aus der Stadt gedroht worden war, nahm er 1525 das Bürgerrecht an. Guss der neuen Ratsglocke im Dachreiter des Doms (1524; verbrannt 1867) sowie von Geschützen (u. a. für Ffm. den „Kautz“, 1524). 1526 Übergabe der Gießhütte an seinen Bruder
Conrad G. und Kauf eines Hauses auf der Zeil/Ecke Schäfergasse, dessen Garten er zum Gießen nutzte. Infolge eines Skandals um eine Liebesaffäre 1527 verlor G. seine Stelle und musste Ffm. verlassen. Er wandte sich nach Trier und Mainz. Der Ffter Rat verfolgte G. hartnäckig – wohl entweder weil einzelne Ratsherren persönliche Rachegefühle gegen ihn hegten oder aber weil man bereute, in G. einen Spezialisten entlassen zu haben, dessen militärtechnologisches Wissen in der Hand feindlich gesinnter Nachbarn (Kurmainz!) der Stadt Ffm. gefährlich werden konnte. Im November 1529 geriet G. in Mainz in eine tätliche Auseinandersetzung mit Ffter Kontrahenten, dem Bürgermeister
Claus Scheid und dessen Diener Hans Beißziegel, die ihn das Leben kostete. Mutter und
Bruder verzichteten darauf, Klage zu erheben. 1530 Vergleich zwischen dem Ffter Rat auf der einen und G.s Mutter und
Bruder auf der anderen Seite: G.s Buße von 200 Gulden wurde erlassen, dafür zahlte
Conrad G. 100 Gulden zur Verpflegung der gefangenen Mörder. Fürderhin sollte „ewiges Stillschweigen“ über die ganze Sache gehalten werden.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 254,
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