Neffe von
Friedrich Siegmund Feyerlein.
Schüler des Ffter Gymnasiums. Studium der Rechtswissenschaften zunächst in Halle (seit 1823), wo J. wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Burschenschaft der Universität verwiesen wurde, dann in Jena (seit 1824) und in Gießen (seit 1826). Seit 1827 Advokat, seit 1829 Notar in Ffm. Kopf der freiheitlichen Bewegung der 1830er Jahre in Ffm. und Umgebung. Teilnehmer des Hambacher Fests. Mitglied des Preß- oder Vaterlandsvereins und seiner Ffter Filiale, des „Mittwochs-Collegs“ (seit 1832). Leiter dieses Vereins in Ffm. und zeitweilig Vorsteher des „Brückenau-Kollegs“, der Vereinigung der radikalen Führer der liberalen Bewegung in Ffm. Obwohl nicht am Ffter Wachensturm beteiligt, wurde J. nach einer Haussuchung 1834 verhaftet. Er wurde beschuldigt, nach dem Wachensturm Aufständischen zur Flucht verholfen zu haben. Vierjährige Untersuchungshaft zunächst in der Konstablerwache in Ffm., seit 1837 auf der Festung Hartenberg bei Mainz. Langwieriger Prozess. Am 25.5.1839 Haftentlassung. Seit 1840 wieder Rechtsanwalt in Ffm. Zunächst keine aktive politische Tätigkeit mehr, doch Pflege von Kontakten zu Gesinnungsgenossen (u. a. Itzstein, Welcker). 1846/47 Teilnahme an Aktionen der vormärzlichen Bewegung. Schriftführer der Ffter Reitbahnversammlung (3.3.1848). Teilnehmer der Heidelberger Versammlung (5.3.1848). Mitglied des Ffter Vorparlaments, dessen Verhandlungsbericht er herausgab. Am 28.4.1848 wurde J. mit 6.650 von 8.615 abgegebenen Stimmen als Abgeordneter Fft.s in die Deutsche Nationalversammlung gewählt. Er gehörte zum linken Zentrum (Westendhall) und war schließlich Erbkaiserlicher. Vom 3.6.1848 bis 30.5.1849 Schriftführer der Nationalversammlung. Mitglied der Deputation, die
Erzherzog Johann von Österreich in Wien von seiner Wahl zum Reichsverweser in Kenntnis setzte. Teilnehmer der Gothaer Versammlung (25.-28.6.1849). Mitbegründer des „Patriotischen Vereins“ (7.7.1849).
Nach der Auflösung der Nationalversammlung übernahm J. deren Eigentum und Archiv mit dem Original der Verfassungsurkunde zur Aufbewahrung. Der Deutsche Bund forderte dann die Herausgabe des Eigentums der Nationalversammlung, und J. händigte alles außer dem Archiv und der Verfassungsurkunde aus. 1852 wurde das Archiv von den städtischen Behörden ihm mit Gewalt abgenommen und dem Deutschen Bund übergeben, doch waren schon 1849 sechs Kisten über das Stuttgarter Rumpfparlament in die Schweiz gelangt, wo sie seit 1872 in Liestal verschollen sind. Das Original der Verfassungsurkunde hatte J. nach England in Sicherheit gebracht. Er wurde deshalb gerichtlich zur Verantwortung gezogen, auf Berufung beim Oberappellationsgericht Lübeck jedoch freigesprochen. 1870 schickte er die Urkunde an
Eduard von Simson als den Präsidenten des Norddeutschen Bundes, der sie dem Archiv des Deutschen Reichstags überreichte.
Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung der Stadt Ffm. („Konstituante“, 1848-49). Gegen den radikalen Verfassungsentwurf der demokratischen Mehrheit eingestellt, trat J. schließlich aus dieser Versammlung aus. Von 1850 bis 1865 Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung, seit 1857 der Ständigen Bürgerrepräsentation in Ffm. In der Gesetzgebenden Versammlung führte J. die Gothaische Partei an, die von 1851 bis 1857 die Mehrheit hatte, und er war 1856 maßgeblich an der Abänderung der freistädtischen Verfassung beteiligt. J. befürwortete den Anschluss Fft.s an Preußen. 1866 zog er sich von der aktiven Politik zurück. Er begrüßte die Errichtung des Deutschen Reichs 1871 und war in den 1870er Jahren ein treuer Anhänger der Nationalliberalen.
1872 Vorsitzender des Deutschen Notarvereins. Mitglied der Polytechnischen Gesellschaft.
J. wohnte im Haus zum Wolf in der Fahrgasse 16.
Teilnachlässe im ISG, in der UB Ffm. und im Bundesarchiv in Berlin (früher Bundesarchiv-Außenstelle Ffm.).
J.straße im Ostend.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 376f.,
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