Sohn des jüdischen Kaufmanns und Wechselmaklers Zacharias Jakob S. (1785-1876) und dessen Ehefrau Marianne, geb. Friedländer (1786-1876).
1823 Konversion zum Protestantismus. Seit 1826 Studium der Rechts- und Kameralwissenschaften in Königsberg. 1829 Promotion zum Dr. jur. Ernennung zunächst zum außerordentlichen, 1836 zum ordentlichen Professor an der Universität Königsberg; zudem Tätigkeit als Hilfsrichter (1834-46), dann als außerordentliches Mitglied (1846-49) am Preußischen Tribunal, nach dessen Umwandlung zum Appellationsgericht als Appellationsgerichtsrat (1849-60). 1834 Heirat mit Clara Warschauer (1814-1883), Tochter des Königsberger Bankiers Marcus Warschauer (1765-1835). Aus der Ehe gingen neun Kinder (zwei Söhne, sieben Töchter) hervor.
Bei den Wahlen für die Nationalversammlung in Ffm. im Frühjahr 1848 gewann S. in Königsberg knapp gegen seinen Herausforderer Johann Jacoby. Er gehörte mit seinem Bruder
Georg Bernhard S. (1817-1897) im Parlament dem rechten Zentrum (Casino-Fraktion) an. S., der zunächst (3.6.-2.10.1848) Schriftführer geworden war, ein Amt, das später auch sein Bruder Georg S. im Mai 1849 kurzzeitig ausübte, wurde am 2.10.1848 zum Vizepräsidenten der Nationalversammlung gewählt. S. unterstützte u. a. den Gedanken einer Zentralgewalt, wie ihn der Präsident
Heinrich von Gagern favorisierte, er stimmte gegen die Gültigkeit der Wahl Friedrich Heckers, weil dieser nach seinem Aufstandsversuch („Heckerzug“) „den heiligen Boden unseres Vaterlandes mit Blut getränkt“ habe, und er unterstellte den Linken in der Nationalversammlung eine Mitverantwortung für den Septemberaufstand in Ffm. Für seine Haltung in der Nationalversammlung erhielt er aus seinem Wahlkreis in Königsberg Misstrauensvoten demokratischer Vereine. Im November 1848 wurden S. und August Hergenhahn (1804-74; Casino) zu Reichskommissaren für Preußen ernannt, um im Konflikt zwischen der Preußischen Nationalversammlung und König Friedrich Wilhelm IV. in Berlin zu vermitteln. Es gelang S. aber nicht, den Einfluss der Zentralgewalt in Preußen geltend zu machen, um die Auflösung der Preußischen Nationalversammlung und die Oktroyierung einer Verfassung durch den König zu verhindern.
Nachdem
Heinrich von Gagern als Reichsministerpräsident sowie Reichsminister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten an die Spitze der Regierung getreten war, wurde S. am 18.12.1848 mit nur zwei Stimmen Mehrheit zu dessen Nachfolger als Präsident der Nationalversammlung gewählt. Als am 21.3.1849 zunächst der Antrag Welckers in der Nationalversammlung durchfiel, dem preußischen König den erblichen Kaisertitel zu übertragen, setzte sich S. erfolglos dafür ein, den Rücktritt des Kabinetts
Gagern zu verhindern, das dann als Interimsregierung weiter fungierte. Nach Kompromissen der Erbkaiserlichen gelang es der Nationalversammlung am 28.3.1849, die Erarbeitung der Reichsverfassung mit der Kaiserwahl des preußischen Königs zu vollenden. S. führte die Delegation der Nationalversammlung an, die Friedrich Wilhelm IV. in Berlin die Kaiserwürde antrug. Allerdings war der durch seine früheren Erfahrungen in Berlin skeptisch gewordene S. nicht über die ausweichende Haltung des Königs überrascht, die er folgerichtig als Ablehnung interpretierte. Eine erneute Wahl zum Präsidenten der Nationalversammlung lehnte S. am 10.5.1849 ab. Obwohl er dem Reichsverweser,
Erzherzog Johann, nach der Wahl des preußischen Königs zum Kaiser von einer Abdankung abgeraten hatte, legte S. schließlich desillusioniert sein Mandat nieder, noch bevor die preußischen Abgeordneten aus Ffm. zurückgerufen wurden.
S.s Tätigkeit und Wirken als Präsident der Nationalversammlung wurden allgemein geschätzt, zumal er rhetorische Begabung zeigte, in der Geschäftsführung seinem Vorgänger
Gagern überlegen war und die Sitzungen mit bürokratischem Ernst und Würde leitete, was ihm den Spitznamen des „Reichsvorlesers“ eintrug. Die Schriftstellerin Fanny Lewald, eine Jugendfreundin S.s, schreibt in ihren Erinnerungen über dessen Präsidentschaft: „S.’s Organ, seine Ausdrucksweise sind prächtig. Er dringt mit seinem festen, klaren Ton durch den lautesten Lärm, und beherrscht diesen schon vermöge seiner Ruhe.“ (Lewald: Erinnerungen 1850, Bd. 2, S. 253.) Während des Aufenthalts in Ffm. wohnte S. zunächst im Haus des jüdischen Malers
Moritz Oppenheim; nach seiner Wahl zum Präsidenten bezog er mit seiner Frau eine Wohnung im Hotel de Russie, wo er die Bezüge seines Amtes (2.000 Gulden) für die Ausrichtung von Abendgesellschaften nutzte, um Abgeordnete der Nationalversammlung zu einem zwanglosen Austausch zusammenzubringen. Zudem verkehrte er regelmäßig im Kreis bzw. politischen Salon von
Clotilde Koch-Gontard.
Nach dem Scheitern der Revolution engagierte sich S. im Rahmen der preußischen Unionspolitik im Erfurter Parlament (1850); er war Abgeordneter in der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags (1849-52) bzw. des Preußischen Abgeordnetenhauses (1858-67) und saß schließlich für die Nationalliberalen im Norddeutschen bzw. später im Deutschen Reichstag (1867-77). Obwohl S. durchaus zur Opposition gegenüber der preußischen Regierung und speziell
Bismarck fähig war, etwa in Fragen des Budgetrechts, führte seine ausgleichende und eher dem parlamentarischen Geschäft zuneigende Persönlichkeit dazu, dass er in fast allen Foren, denen er angehörte, das Amt des Präsidenten einnahm, so seit 1867 im Norddeutschen Reichstag und seit 1868 im Zollparlament. Als Präsident des Norddeutschen Reichstags reiste S. im Dezember 1870 an der Spitze der Kaiserdeputation nach Versailles, um den preußischen König
Wilhelm I. zu bitten, die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen. Auch dem Deutschen Reichstag ab 1871 stand S. als Präsident vor, bis er seine Wiederwahl 1874 aus gesundheitlichen Gründen ablehnen musste. Neben seiner politischen Tätigkeit setzte S. seine Karriere in der Justizverwaltung fort: Er stieg vom Vizepräsidenten (seit 1860) zum Präsidenten des Appellationsgerichts in Frankfurt/Oder auf (1869), und zum 1.10.1879 wurde er, auch in Würdigung seiner langjährigen Bemühungen um eine einheitliche nationale Gesetzgebung, zum Präsidenten des neu errichteten Reichsgerichts in Leipzig berufen. Seit seiner Pensionierung 1891 lebte S. in Berlin.
Im März 1870 hatte
Friedrich Siegmund Jucho, der frühere Ffter Abgeordnete in der Nationalversammlung, die nach London gerettete Originalausfertigung der Ffter Reichsverfassung von 1849 an S., den damaligen Präsidenten des Norddeutschen Reichstags, übergeben. Im Kaiserreich wurde S. allgemein als personifizierter Vermittler und Brückenbauer des (national)liberalen Bürgertums zwischen der Revolution von 1848 und der Reichsgründung von 1871 stilisiert und erhielt zahlreiche Ehrungen. 1888 erhob ihn Kaiser Friedrich III. in den erblichen Adelsstand.
Das Freie Deutsche Hochstift in Ffm. ernannte S. anlässlich der Eröffnung des Reichsgerichts zum Ehrenmitglied und Meister (1.10.1879) und bezeichnete ihn als „Vorkämpfer Deutscher Einheit seit der Nationalversammlung in der Paulskirche“. Bei der Ehrung spielte auch S.s lebenslange Verehrung für
Goethe eine Rolle. S. hatte 1829 noch die persönliche Bekanntschaft des Dichters in Weimar gemacht und wurde 1885 zum ersten Präsidenten der neu gegründeten Weimarer Goethe-Gesellschaft gewählt.
Aus S.s zahlreicher Nachkommenschaft ergaben sich erneut Verbindungen zu Ffm. Sein Sohn August (von) S. (1837-1929) und der Enkel Ernst (von) S. (1876-1941) waren Mitglieder im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat der IG Farben. Der Urenkel Otto von S. (1912-1993) hatte als Kunsthistoriker 1957 eine Gastprofessur an der Ffter Universität inne.
S.straße im Ostend.
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