Sohn von Christian Heinrich K. (1772-1827) und dessen Ehefrau Marie Friederike
Henriette, geb. Nonne. Der Vater war Hofdiakon und Hofmeister der Prinzessinnen des Hauses Sachsen-Hildburghausen, ab 1812 Hofprediger und Pfarrer von (Straufhain-)Eishausen/Thüringen. Verheiratet (seit 1832) mit Adelheid Friederike Louise K., geb. Hohnbaum (1810-1885), Tochter des Arztes Carl Hohnbaum (1780-1855), der als Medizinal- und Hofrat im Dienst des Herzogs von Sachsen-Hildburghausen, seit 1826 von Sachsen-Meiningen stand. Elf Kinder, von denen fünf Söhne und drei Töchter das Erwachsenenalter erreichten.
Ab 1816 Besuch des Privatinstituts seines Onkels, des
Pestalozzischülers Carl Ludwig Nonne (1785-1854), und des Gymnasiums, beides in Hildburghausen. Von 1822 bis 1826 Studium der Theologie in Jena und in Leipzig; dort auch Besuch philologischer Vorlesungen und Hospitation an mehreren Schulen, u. a. an der neuen Bürgerschule von Ludwig Gedike (1760-1838) und an der Ratsfreischule. Beitritt zur Leipziger historisch-theologischen Gesellschaft. 1826 Unterrichtstätigkeit an der Privatschule Nonnes und am Lehrerseminar in Hildburghausen. Von 1827 bis 1835 Mitarbeit an der von Nonne gegründeten gesellschaftskritischen „Dorfzeitung“. 1833 Promotion in Jena mit einer Arbeit zur Lehre des Gnostikers Bardesanes (154 bis um 222). Seit 1833 Inspektor des Lehrerseminars als Nachfolger Nonnes und Unterrichtstätigkeit am Gymnasium in Hildburghausen.
Seit 1837 Rektor aller Schulanstalten in Saalfeld, mit dem Auftrag, dort ein Progymnasium und eine Realschule einzurichten. In seinem Jahresbericht 1838 gab K. der Realschule die Aufgabe, dass „sie alle Hülfsmittel aufschließen soll, welche die Wissenschaft für den einsichtsvollen Betrieb eines Gewerbes oder einer realistischen Berufsart darbietet, aber (…) auch hinweist auf die allgemeine Uebung der Denkkraft, auf die ethischen, ästhetischen und religiösen Elemente“. Mit dem Verhältnis von Staat, Kirche und Schule beschäftigte sich K. in zwei Aufsätzen in der „Centralbibliothek der Literatur, Statistik und Geschichte der Pädagogik und des Schulunterrichts im In- und Auslande“: Der Staat sei – sobald er eine repräsentative Verfassung habe – durch unmittelbare Leitung des Schulwesens in der Lage, „die Idee der Schule vollständiger, sicherer und leichter zu realisieren, als die Kirche vermag“ („Soll der Staat die Tochter der Kirche freien? Ein motiviertes Votum in Sachen der sogenannten Emancipation der Schule“, Oktober 1838). Zum Ausgleich der Rechte von Kirche, Staat und Schule schlug K. eine Oberschulbehörde aus Staats- und Schulmännern unter Heranziehung eines autorisierten Geistlichen zur Aufsicht über die religiöse Bildung vor („Die Regierung der Schule in Berücksichtigung der betreffenden Rechte der Kirche, des Staates und der Schule“, November 1838). 1840 Studienreise nach Norddeutschland zum Besuch dortiger Real- und Bürgerschulen. K. zeigte sich danach umso mehr als Befürworter einer Realschule auf breiter allgemeinbildender Grundlage: Die Realschule der Zukunft werde sich stärker an das Gymnasium annähern und von der Gewerbeschule abgrenzen („Das Realschulwesen in Charakteristiken“, 1843). 1843 Verleihung des Professorentitels. Gründer eines pädagogischen Vereins aus Geistlichen, Schulfreunden und Lehrern sowie zeitweise Vorsitzender des Lehrervereins der Diözese Saalfeld und des Predigervereins. 1846 Superintendent, Hofprediger und Oberpfarrer, daneben Erzieher der Prinzessinnen des Hauses Sachsen-Meiningen.
1848 wurde K. vom Ffter Senat als Oberlehrer an die Musterschule berufen, wie es die ökonomische Deputation dieser Anstalt und das Konsistorium vorgeschlagen hatten. K. lehnte nach einem Besuch im Mai 1848 ab, da er aus dem Meininger Staatsverband hätte ausscheiden müssen, blieb aber in Kontakt mit dem Historiker und Gymnasiallehrer
Georg Ludwig Kriegk als Präsidenten des neugegründeten Ffter Vereins für Schulreform. Während der Verein die Ffter Konfessionsschulen sogar auszubauen gedachte und nur wenige akonfessionelle Volksschulen plante, wollte K. alle von der Stadt finanzierten Schulen als
ein städtisches Schulwesen unter
einer (noch zu errichtenden) Stadtschulbehörde organisiert sehen; die bestehende Zuweisung der Schulen an die Kirchengemeinden erschien ihm unzweckmäßig. Bei K.s Absage hatten auch Beschlüsse der Lehrerkonferenz der Musterschule eine Rolle gespielt, mit der sich das Kollegium im revolutionären Geist des Frühjahrs 1848 nach außen wirkende Kompetenzen beigelegt hatte. K. dagegen wollte statt eines Oberlehrers einen wirklichen Direktor mit einer nur beratenden Konferenz. Nach dem unerwarteten Tod des statt K. eingestellten
Friedrich Konrad Bruckner und dem Einschlafen des Vereins für Schulreform nahm K. den erneuten Ruf nach Ffm. an. Am 8.12.1851 Amtsantritt als Direktor der Musterschule. Am 12.10.1853 Verleihung des Ffter Bürgerrechts an das Ehepaar K. und seine acht Kinder unter Beibehaltung des Bürgerrechts zu Saalfeld.
K., der sich dem hohen erzieherischen Ethos der Musterschule und deren Wunsch nach pädagogischer Autonomie verpflichtet sah, setzte den unter seinem Amtsvorgänger eingeleiteten Ausbau der Musterschule als Real- und höhere Töchterschule fort. Nach Eröffnung eines neuen Gebäudes für die Jungenschule im Juli 1852 wurde 1852/53 die Zahl der Klassen für Jungen von sieben auf neun, für Mädchen von sechs auf sieben erhöht. 1855 stellte K. die neue Organisation vor und bekräftigte die Aufgabe der Musterschule, „den Bildungsbedürfnissen des höheren Bürgerstandes (…) zu dienen“. („Verfassung der Musterschule“, 1855.) Für den Schulbetrieb standen jetzt in zwei Gebäuden zur Verfügung: neun Lehrsäle der Jungenschule, sieben Lehrsäle der Mädchenschule, zusätzlich Fachräume für Musik, Zeichnen, Chemie, Physik und Naturgeschichte, zwei Turnsäle, drei Zimmer für die fakultative Betreuung über die Mittagszeit, außerdem Bibliothek und Konferenzzimmer. Das Schulgeld betrug 50 Gulden pro Jahr.
Ostern 1860 wurden in der obersten Jungenklasse ein zweijähriger Kurs (mit vertieftem Unterricht in Mathematik und Zeichnen) und für Mädchen eine neue untere Elementarklasse eingerichtet. Bereits 1861 stellte K. erste Erfolge seines Appells an Eltern und Lehrherren fest, Schüler nicht zu früh in eine Lehre eintreten zu lassen, um den Jungen eine dem höheren Bürgerstand angemessene Schulbildung vermitteln zu können: Während 1857/58 noch 13 Schüler aus der zweiten und dritten Klasse in ein Handelsgeschäft übergegangen waren, waren es 1860/61 nur sechs. Die Schülerzahl stieg insgesamt von 600 (1851) auf 688 (1861), davon in den oberen Jungenklassen von 37 auf 91. Die Zahl der Jungen, die die Schule komplett durchliefen, konnte von zwei (1856) auf 13 (1861) erhöht werden. 90 Prozent der aus den drei obersten Klassen abgehenden Schüler begannen eine Kaufmannslehre. Seit 1863 konnten nicht-protestantische Schüler und Schülerinnen vom protestantischen Religionsunterricht befreit werden.
In einem Rückblick auf die Geschichte der Musterschule stellte K. 1865 fest, die Schule sei kontinuierlich erweitert worden, bis Real- und höhere Töchterschule je neun aufeinanderfolgende Jahrgangsklassen hatten. Darüber hinaus war die Musterschule näher an den Stadtstaat herangerückt, da Senat und Gesetzgebender Körper die Lehrerpensionen übernahmen und die Lehrer als Staatsdiener Erster Klasse anerkannt wurden. Die Mädchenschule erhielt eine selbstständige Oberklasse als Fortbildung für ältere Schülerinnen in Geschichte, Literatur und neuen Sprachen. Das jährliche Schulgeld wurde 1864 von 50 auf 60 Gulden erhöht, wodurch die Schülerzahl von 715 auf 662 zurückging, um 1866 wieder auf 686 anzusteigen. Die öffentlichen Prüfungen gestaltete K. zu feierlichen Veranstaltungen im geschmückten Turnsaal aus, denen er auf einem Katheder vorsaß; zum Schluss verkündete er den anwesenden Eltern, Lehrern und Amtsträgern die Namen der Versetzten in der Reihenfolge, die sie in ihren Klassen einnahmen (eine Zeremonie, die nach ihm abgeschafft wurde).
Im April 1867 legte K. das Amt als Direktor der Musterschule aus gesundheitlichen Gründen nieder und zog sich ins Private zurück. Er führte jedoch seine publizistische Tätigkeit fort und nahm weiterhin an geselligen pädagogisch-politischen Zirkeln teil; dort habe er – nach den Worten seines Nachfolgers
Friedrich Eiselen – im „deutsch-nationalen Sinne“ den Weg zur Reichsgründung begrüßt.
Von 1854 bis 1856 (lt. Adr. 1855-56) Suppleant (Ersatzmann) für die Gesetzgebende Versammlung.
Gründer (1852) und zeitweise Erster Vorsitzender (1855-64) der Allgemeinen Lehrerversammlung in Ffm. Seit 1853 Mitglied im Evangelisch-lutherischen Gemeindevorstand. Mitglied des Evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung.
Schriften (in Auswahl): Erzählungen („Die Geheimnißvollen im Schlosse zu Eishausen. Eine wahre Geschichte ohne Lösung“, 1852), Lebensbilder („Dichter, Patriarch und Ritter. Wahrheit zu Rückert’s Dichtung“, 1869), Schul- und Lehrbücher (Herausgeber des Lese- und Lehrbuchs „Thüringischer Kinderfreund“, 2 Teile, 1844/50, 5 Aufl. von Teil 1 bzw. 3 Aufl. von Teil 2 bis 1854; Vorwort zu „Robinson Crusoe. Mit Unterstützung von Gelehrten und Schulmännern für die Jugend bearbeitet“ von Gustav Adolf Gräbner, 1873) sowie pädagogische Schriften und Beiträge („Das Realschulwesen in Charakteristiken, 1843, Neubearbeitung 1847; „Zur Organisation des Schulwesens namentlich in größeren Städten. Briefe an ein Mitglied des Schulreform-Vereins zu Ffm. Mit einem Vorwort von
G. L. Kriegk“, 1849).
In den Einladungsschriften zu den Prüfungen der Musterschule veröffentlichte K. von 1852 bis 1867 pädagogische Abhandlungen, in denen er sich mit allgemeinen Erziehungszielen auseinandersetzte und sein pädagogisches Konzept der Realschule und insbesondere der Musterschule erläuterte: „Die Realschule im Dienste localer Bildungsbedürfnisse“ (1852), „Die Grenzen der weiblichen Schulbildung“ (1853), „Zur Vermittelung des Grenzstreites zwischen Schulzeit und Lehrzeit“ (1854), „Verfassung der Musterschule“ (1855), „Schranke und Freiheit in der Erziehung“ (1856), „Gefahren großstädtischer Erziehung“ (1857), „Jugendlektüre der Vorzeit“ (1858), „Gefahren moderner Jugendlektüre“ (1859), „Standesmäßige Erziehung“ (1860), „Erziehung zur Wehrhaftigkeit“ (1861), „Wie man Geschäftsmänner erzieht“ (1862), „Beiträge zur Geschichte der Musterschule“ (1865). Eine Auswahl aus diesen Schriften wurde als Sammelband mit dem Titel „Pädagogische Zeitfragen, für Eltern und Schulmänner besprochen von Dr. C. Kühner“ (1863) herausgegeben.
K.s Abhandlungen begleiteten seinen Ausbau der Musterschule, die gleichermaßen auf polytechnische Studien wie kaufmännische und technische Ausbildungen vorbereitete, unter gleichzeitiger Vermittlung humanistischer Bildungsinhalte. Ein besonderes Anliegen war es ihm, dass Jungen die Realschule bis zum 16. oder 18. Lebensjahr besuchten und dafür eine Verkürzung der Lehrzeit erhielten. In der höheren Mädchenbildung ging K. nicht über das zeitübliche Erziehungsziel der „gebildeten Weiblichkeit“ auf Grundlage ethischer und sprachlicher Fächer hinaus. Bei der Behandlung allgemeiner Erziehungsfragen berief sich K. oft auf Johann Friedrich Herbart (1776-1841) und den evangelischen Pädagogen Karl F. W. Wander (1803-1879). Bestimmte Erscheinungen in der Kindererziehung unterzog K. starker Kritik (Salonerziehung, Reizüberflutung durch Konsum und Unterhaltung), während er Wünsche nach speziellen Erziehungszielen (Geschäftstüchtigkeit, Wehrhaftigkeit) an die Familie zurückgab. Die von demokratischer Seite geforderte einheitliche Grundschule lehnte K. ab, da auch in einer allgemeinen Volksschule aufgrund der unterschiedlichen familiären Sozialisation keine gleichen Eingangsvoraussetzungen vorliegen können, soziale Konflikte in die Schule getragen und ärmere Kinder Zurücksetzungen erfahren würden. Daher zog er getrennte Schulen mit einer beschränkten Durchlässigkeit für Begabte aus unteren Schichten vor.
K. war einer der ersten Philologen, die sich eingehender mit der Jugendlektüre und ihrer Geschichte beschäftigten, wozu er zwei Aufsätze in den Einladungsschriften der Musterschule veröffentlichte. Die zeitgenössische Kinderlektüre, so kritisierte K. darin, werde aus Geschäftssinn hergestellt und wirke durch seichten Stoff, Überreizung und Übermaß verderblich. Dagegen zeigte K. in seinem ersten Beitrag („Jugendlektüre der Vorzeit“, 1858) auf, dass bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts in allen Kulturen die besten Werke von allen Generationen gelesen worden seien. Später sei eine ausschließlich für Heranwachsende konzipierte Kinder- und Jugendliteratur entstanden, die sich von der generationenübergreifenden klassischen und volkstümlichen Literatur abgelöst habe und hauptsächlich der Unterhaltungssucht diene („Gefahren moderner Jugendlektüre“, 1859). K. vertrat die Auffassung, Kindern dürfe eine „ideelle, poetische Wahrheit“ nicht genommen werden. Da der Roman die Idee des wirklichen Lebens poetisch darstellen solle, sei ein guter Roman keine Gefahr für die Jugend; moderne Kinderromane dagegen setzten auf vordergründige Wirkungen wie Bewunderung, Grauen und Schauern. Während – so K. – Dichtungen aus den frühen Hochkulturen mit epischer Ruhe erfüllt seien, eilten neuere Erzählungen für Heranwachsende durch Spannung und Effekte in ruheloser Hast der Auflösung zu: „Im Genusse jener Reize (…) wächst zugleich das Gelüste (…) nach dem Reiz immer neuer Gemütherregungen (…), und es erzeugt sich jene Lesewuth, die nicht selten so stark wird, dass das Kind seinen Bücherdurst, wie ein dem Trunke verfallener Unglücklicher, nicht mehr zu bändigen weiß.“ Für die von dem Pädagogen Karl Adolf Schmid (1804-1887) herausgegebene „Encyklopädie des gesammten Erziehungs- und Unterrichtswesens“ lieferte K. den Eintrag über „Jugendlectüre [und] Jugendliteratur“ [Bd. 3 (1862), S. 803-840].
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Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 432,
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