Sohn des Juristen und späteren Bundestagsgesandten
Jacob Friedrich Freiherrn von L. (1778-1839) und dessen Ehefrau Dorothea Franziska
Augusta, geb. Freiin du Fay (1782-1852). Enkel von
Johann Peter Freiherr von L. (1747-1830). Sieben Geschwister, von denen drei Schwestern und der jüngste Bruder das Erwachsenenalter erreichten:
Anna Maria (auch gen.: Marianne) Clementine Elise Brunhilde Freiin von L. (seit 1837 verh. Gräfin Unruh, 1811-1887), Stifterin; Caroline Sophie Margaretha Rosamunde
Coelestine (auch: Cölestine) Freiin von L. (1815-1835);
Sophie Friedericke
[sic!] Henriette Charlotte Freiin von L. (1823-1848);
Ludwig (auch gen.: Louis) Johannes Friedrich August Freiherr von L. (1825-1884), Jurist (Dr. jur. et phil.), Diplomat. Verheiratet (seit 1856) mit
Auguste Henriette Dorette Louise Charlotte Freifrau von L., geb. Freiin von Dungern (seit 1860 in zweiter Ehe verh. Freifrau von Vincke, 1832-1909), der in Wiesbaden geborenen Tochter des früheren nassauischen Staatsministers und damaligen Bundestagsgesandten
Emil August Victor Freiherrn von Dungern (1802-1862) und dessen erster Ehefrau
Charlotte Friederike, geb. Freiin Marschall von Bieberstein (1810-1832). Keine Kinder.
Studium der Rechte in Leipzig, Heidelberg und Berlin. Reise in den Norden. 1833 Promotion in Gießen. L. widmete sich, zunächst unter Anleitung des Vaters
Jacob Friedrich von L., historisch-bundesrechtlichen Studien [„Versuch einer Entwickelung der Kriegsverfassung des Deutschen Bundes. Als Manuscript für die Hohen Deutschen Regierungen“, 1835; „Das Austrägalverfahren des Deutschen Bundes. Eine historisch-publicistische Monographie“, 2 Bde., 1838/45; „Etwas über die Goldene Bulle (…)“, 1840, Neuausgabe 1853]. Um 1838 mehrmonatiger Aufenthalt in Frankreich, vor allem in Paris und Nancy. Nach dem Tod des Vaters 1839 übernahm L. den Fideikommissbesitz der
Familie in der Wetterau mit Hauptsitz in Groß-Karben. 1846 wurde er in die Althessische Ritterschaft aufgenommen. Nachdem L. – nicht zuletzt durch seine Schriften – die Regierungen auf sich aufmerksam gemacht hatte, erhielt er u. a. einen Ruf in das kurfürstliche Ministerium in Kassel und Angebote auswärtiger Posten in der Diplomatie durch die großherzoglich-hessischen Kabinette Thil und Dalwigk. Spätestens seit 1847 in großherzoglich-hessischen Diensten, fungierte L. seitdem als Großherzoglich Hessischer Bevollmächtigter Minister am nassauischen Hof und bei der Freien Stadt Ffm. Er wurde 1848 zum Großherzoglich Hessischen Kammerherrn und 1855 zum Geheimen Legationsrat befördert.
Mitglied gelehrter Gesellschaften.
Träger hoher Orden, u. a. Ritter des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens (1838), Ritter des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen (1845), Ritter (1845), später Kommandeur II. Klasse (1853) des Königlich Hannoverschen Guelphen-Ordens, Ritter des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen (1850) und Ehrenritter des Königlich Preußischen St. Johanniterordens (1852).
Porträtlithografie (von
Valentin Schertle) in je einem Exemplar im Besitz des HMF und in der Porträtsammlung Holzhausen im Besitz der UB Ffm.
Nach L.s frühem Tod 1856 ging der Fideikommissbesitz der
Familie in der Wetterau an den Bruder Ludwig, gen. Louis, von L. (1825-1884), der damals gerade (1856) zum Großherzoglich Hessischen Kammerherrn ernannt worden war und 1859 in die Althessische Ritterschaft aufgenommen wurde. Bereits seit 1858 Geschäftsträger und seit 1863 Ministerresident für das Großherzogtum Hessen bei der Freien Stadt Ffm., folgte Ludwig von L. dem Bruder später auch im Amt als Großherzoglich Hessischer Bevollmächtigter Minister am nassauischen Hof (1862-66) und bei der Freien Stadt Ffm. (1866) mit dem Titel eines Geheimen Legationsrats (seit 1864). Schließlich wurde Ludwig von L. zum Mitglied auf Lebenszeit in der Ersten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (1881) und zum Großherzoglich Hessischen Oberkammerherrn (1882) ernannt.
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Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 452,
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