Trumpler, Johannes Bernhard Heinrich, gen. Hans. Prof. Dr. jur. et rer. pol. Jurist. Kommunalpolitiker. * 18.10.1875 Frankenthal/Pfalz, † 19.2.1955 Los Angeles.
Sohn eines Installateurs und Eichmeisters.
Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in München, Berlin und Würzburg. Nach Promotion (mit einer Arbeit über „Begriff und Wesen der Differenzgeschäfte“, 1901), Staatsexamen und Referendariat arbeitete T. seit 1903 zunächst als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Kammer der Kaufmannschaft Berlin. Am 1.1.1905 wechselte er zur Ffter Handelskammer, wo ihm eine der beiden Syndikusstellen übertragen wurde, und zwar jene, mit der zugleich die Funktion eines Syndikus der Ffter Wertpapierbörse verbunden war. Seit dem Winter 1907/08 wirkte er zudem als Dozent für Wirtschaftspolitik an der Akademie der Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der neu gegründeten Ffter Universität, an der er dann seit 1915 als Honorarprofessor für Bank- und Börsenwesen lehrte.
Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs meldete sich der 38-jährige T. als Kriegsfreiwilliger und rückte als Leutnant der Landwehr in die Ersatzabteilung des Feldartillerieregiments 63 ein. Inzwischen war er allerdings für die Handelskammer unverzichtbar geworden. Immer energischer forderte das Präsidium wegen der schwierigen rechtlichen und organisatorischen Fragen der Kriegswirtschaft und schließlich „zur Sicherstellung der Volksernährung“ seine sofortige Rückkehr an den dienstlichen Schreibtisch und seine dauernde Freistellung vom Militär, die es im April 1915 erreichte. Nach inzwischen zehnjähriger Tätigkeit für die Kammer wurde T. Ende 1915 zum alleinigen „geschäftsleitenden Syndikus“, also zum Hauptgeschäftsführer, bestellt. Anfang 1918 war er maßgeblich an der Gründung der Vereinigung südwestdeutscher Handelskammern beteiligt. Zum Neubeginn nach dem Krieg legte er im Juli 1919 einen Organisationsplan „Die Handelskammer und ihre Einrichtungen“ vor, in dem er das Modell einer modernen, in den Grundzügen bis heute existierenden Kammerorganisation schuf.
Während der Weimarer Republik war T. der intellektuelle Wortführer und strategische Kopf der rhein-mainischen Wirtschaftsinteressen. In dem Wirtschaftsdezernenten des Ffter Magistrats, Stadtrat
Ludwig Landmann, dessen Wahl zum Oberbürgermeister er nachdrücklich förderte, fand er einen kongenialen Partner. Ihre Zukunftspläne für die Entwicklung der Region legten beide 1924 in einer Denkschrift nieder, die den programmatischen Titel trug: „Der Rhein-Mainische Städtekranz mit seiner Zentrale Ffm. im Südwestdeutschen Wirtschaftsgebiet“. In den Zwanzigerjahren intensivierte T. die Öffentlichkeitsarbeit der seit 1924 als „Industrie- und Handelskammer“ auftretenden, expandierenden Kammer, wofür er früh (ab 1925) auch das neue Medium des Rundfunks nutzte.
Das hohe Ansehen und der große Einfluss T.s realisierten sich in der Übernahme politischer Mandate für die linksliberale Deutsche Demokratische Partei (DDP). So gehörte er in Ffm. von 1919 bis 1924 der DDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung und von 1924 bis 1931 als ehrenamtlicher Stadtrat dem Magistrat an. In gleicher Weise engagierte er sich als Mitglied (1921-30) in der parlamentarischen Vertretung des Regierungsbezirks Wiesbaden, dem Kommunallandtag, der die überörtlichen Angelegenheiten der Kreise und Gemeinden behandelte. Hier fungierte er von 1921 bis 1925 als Vorsitzender der DDP-Fraktion sowie seit 1922 gleichzeitig als Zweiter Vorsitzender des gesamten Kommunallandtags. Außerdem war er Mitglied (1926-31) und kurzzeitig Zweiter Vorsitzender (1927) im Landesausschuss, der mit dem Landeshauptmann an der Spitze gleichsam das „Ministerium“ der Bezirksselbstverwaltung bildete, und Mitglied im Provinzialausschuss (1927-29). Im Laufe des Jahres 1931 schied T. aus allen politischen Funktionen aus, einerseits aus Protest gegen den autoritären Kurs im Reich und in Preußen, andererseits um im Zeichen der Weltwirtschaftskrise freie Hand für die Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft zu haben. Bei der Auflösung der DDP wechselte er zur eher rechtsliberalen Deutschen Volkspartei.
Nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ wurde T. im Oktober 1933 vom IHK-Hauptgeschäftsführer zum einfachen Syndikus degradiert. Gleichwohl respektierten ihn die neuen Herren, weil sie in der nunmehrigen „Preußischen Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet“ auf seine Sachkenntnis nicht verzichten konnten. Da T. sich aber von seiner jüdischen Ehefrau Irmgard, geb. Brach (1890-1979), nicht trennen wollte, musste er 1937 im Zuge der verschärften Rassenpolitik auf Weisung aus Berlin zwangsweise pensioniert werden. Anfang 1939 emigrierte er über England in die USA, wo er sich mit finanzwissenschaftlichen Publikationen durchschlug. Seine Altersbezüge zahlte die IHK auf ein Devisensperrkonto ein. Nach der Währungsreform kehrte T. mehrfach für längere Aufenthalte nach Ffm. zurück, zumal sich die IHK demonstrativ um Wiedergutmachung bemühte. Eine Entschädigungszahlung lehnte T. aber ab.
Zahlreiche Fachveröffentlichungen. Anlässlich des 100. Jubiläums der Handelskammer konzipierte T. die Festschrift zu deren Geschichte („Geschichte der Handelskammer zu Ffm. 1707-1908. Beiträge zur Ffter Handelsgeschichte“, 1908).
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