Sohn des Studienrats Prof. Dr. Alexander B. (* 1863), der an der Ffter Musterschule unterrichtete.
Im Studienjahr 1918/19 wurde B. ein Stipendium von der Polytechnischen Gesellschaft gewährt, um sein durch die Kriegsteilnahme unterbrochenes Architekturstudium an der TH Darmstadt weiterzuführen. Dort wurde er u. a. bei Friedrich Pützer und Ernst Friedrich Vetterlein ausgebildet. Bis 1928 war B. nach eigenen Angaben an einem gutgehenden Architekturbüro in Limburg beteiligt, was er für die Stelle als Bezirksleiter der Baupolizei im frisch nach Ffm. eingemeindeten Höchst aufgab. Am 16.12.1928 bekam er die Ernennungsurkunde zum Amtsbaurat. B. war für Baugesuche und die Reklameordnung zuständig. Von Beginn seiner städtischen Beschäftigung an führte er Beschwerden wegen der in seinen Augen unzureichenden statusrechtlichen Position und der angeblich von Stadtbaurat
Ernst May persönlich versprochenen lebenslangen Anstellung. Als 1931
Reinhold Niemeyer die Nachfolge
Mays antrat, hoffte B., mit der Auflistung vermeintlicher Missstände in der Bauverwaltung an Einfluss zu gewinnen; doch statt seiner stieg 1932
Werner Nosbisch zum Leiter der Baupolizei auf. Kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 reichte B. die erste von drei Denkschriften ein, die eine Mischung aus fachlicher Darstellung vermeintlicher Missstände, politischer Anklage und persönlichen Vorwürfen gegen die weiterhin im Bauamt tätigen Repräsentanten der „Systemzeit“
Niemeyer,
Nosbisch und
Adolf Miersch enthielten. B. beklagte die unter
May eingeschränkte Selbstständigkeit der Baupolizei und behauptete u. a., dass
Niemeyer den Mitarbeiter der Bauberatung Wilhelm Banse wegen dessen NSDAP-Mitgliedschaft entlassen hätte. Auch wäre verhindert worden, den Kampfbund für deutsche Kultur in den Baupflegeausschuss einzubinden. B., der selbst erst am 1.5.1933 in die NSDAP eingetreten war, erreichte mit seinen Denkschriften 1935 die Einsetzung eines Sonderausschusses zu Fragen der Baupolizei und des Bauamts. Im Zuge der Untersuchungen wurden jedoch Vorwürfe wegen Korruptionsverdachts gegen seine eigene Person laut. Dabei spielten Einträge in seiner Personalakte eine Rolle, die unerlaubte Nebentätigkeiten und Kreditaufnahmen bei Baugeschäften aufführten. Zum 30.4.1937 bekam B. die Kündigung aus städtischen Diensten. Seine Spur verliert sich 1941, als er noch beim Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen tätig war.
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