Tochter des Stadtschulrats und DVP-Landtagsabgeordneten
Wilhelm Sch. (1871-1961) und seiner Ehefrau Frieda, geb. Emmerich.
Aufgewachsen in christlich-reformierter Tradition und geistiger Aufgeschlossenheit. 1919 Abitur an der Schillerschule. 1920 Lehrerinnenexamen. Von 1921 bis 1925 Studium der Rechtswissenschaften in Ffm. und Berlin. Dort Referendarin. 1930 Promotion und Assessorexamen. Von 1930 bis 1932 Juristin bei der städtischen Rechtsauskunftsstelle und der Rechtsschutzstelle für Frauen in Ffm. Von 1932 bis 1933 Hilfsrichterin in Dortmund und Ffm. Sch., die sich während der Revolution 1918/19 für Politik zu interessieren begonnen hatte, engagierte sich wie ihr Vater in der DVP und trat ab 1929 journalistisch und als Rednerin gegen das Frauenbild der Nationalsozialisten auf, die sie nach 1933 aus dem Staatsdienst drängten. Ihr Verlobter, ein jüdischer Arzt, emigrierte 1933. Von 1933 bis 1936 Mitarbeiterin beim Deutschen Rentnerbund in Berlin. Als Juristin in der Berliner Evangelischen Kirchenkanzlei (1936-45) erlebte sie die Spannungen zwischen Bekennender Kirche und Nationalsozialismus. 1945 Mitbegründerin der CDU in Ffm. und in Hessen. Ab 1948 unter
Martin Niemöller Referentin im kirchlichen Außenamt in Ffm., zuletzt als Oberkirchenrätin. Sch. zählte zu den wenigen der ersten Stunde, die an der Bearbeitung einer neuen Grundordnung für die Evangelische Kirche in Deutschland beteiligt waren. Darüber hinaus suchte sie als ehrenamtliche Geschäftsführerin der Evangelischen Frauenarbeit im Interesse der Frauen Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Vor allem beschäftigte sie die Frage, wie man die Rolle der Frauen an neue Gesellschaftsformen so anpassen könnte, dass sie Kinder haben und doch mit gleichen Entwicklungschancen leben könnten wie Männer. Als Bundestagsabgeordnete der CDU für einen Wiesbadener Wahlkreis ab 1953 pendelte sie zwischen ihrem Haus Ziegenhainer Straße 19 in Ffm.-Eschersheim und der Bundeshauptstadt. Im Rechtsausschuss des Bundestags wirkte sie an der gesetzlichen Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots der Verfassung mit. Eines ihrer Hauptanliegen war dabei die Aufhebung der familienrechtlichen Benachteiligung der Frauen. Von 1961 bis 1967 Mitglied des Bundesvorstands ihrer Partei. Auf Initiative der CDU-Frauenvereinigung wurde Sch. von Bundeskanzler Adenauer als erste Frau ins Bundeskabinett aufgenommen. In ihre Amtszeit als Leiterin des neugeschaffenen Ministeriums für Gesundheitswesen (1961-66) fielen grundlegende Verordnungen auf dem Gebiet von Humanmedizin, Lebensmittelchemie und Umweltschutz. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag 1969 kehrte Sch. nach Ffm. zurück und widmete sich der ehrenamtlichen Mitarbeit in Akademikerinnen-, Kirchen- und Frauenverbänden und sozialen Institutionen sowie der Parteiarbeit an der Basis.
1965 Großkreuz des Bundesverdienstordens. 1976 Wilhelm-Leuschner-Medaille des Landes Hessen.
Teilfamiliennachlass im ISG.
Elisabeth-Sch.-Anlage im Stadtteil Dornbusch.
Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 359f.,
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