Sohn des Gräflich Hohenlohischen Kanzleidirektors Wolfgang T. (eigentl.: Weber; 1588-1650) und dessen Ehefrau Magdalena Praxedis, geb. Enslin (1613-1673). Großvater von
Johann Wolfgang T. (1693-1771). Ururgroßvater
Goethes.
Seit 1653 Jurastudium, zunächst in Jena, ab 1655 in Straßburg. 1658 Praktikant am Reichskammergericht in Speyer. Von 1662 bis 1666 Gräflich Hohenlohischer Kanzleidirektor in Neuenstein. Zwischenzeitlich (1663) Promotion in Straßburg. Seit 1666 Professor der Institutionen an der Universität Altdorf. Dort beteiligt an zahlreichen Promotionen, u. a. an derjenigen von Gottfried Wilhelm Leibniz (1666). Beginn der regen Publikationstätigkeit, zunächst mit einer öffentlich-rechtlichen und rechtspolitischen Abhandlung über die Staatsräson des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation („Tractatus juris publici de vera et varia ratione status Germaniae Modernae“, 1667). Seit 1668 Professor der Pandekten an der Universität Altdorf. Zugleich juristischer Berater (Konsulent) der Stadt Nürnberg. Verstärktes Interesse am Verfassungsrecht des Reichs. Seit 1673 Professor primarius der Rechte an der Universität und Assessor, seit 1688 Vizepräsident am Hof- und Ehegericht in Heidelberg. 1676/77 und 1688/90 Dekan der Universität. Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen („Praxis Judiciaria“, 2 Teile, Ffm. 1678) und eines Lehrbuchs des Völkerrechts („Synopsis Iuris Gentium“, 1680; engl. Ausgabe, 2 Bde., 1916, Neudruck 1964). Das Manuskript eines Collegium iuris publici (1675/76) ist überliefert im Freien Deutschen Hochstift in Ffm. Nach der Zerstörung Heidelbergs im Pfälzischen Erbfolgekrieg wechselte T. Anfang 1691 nach Ffm. Hier wurde er als Syndicus primarius, Konsulent und Stadtadvokat mit der Leitung der reichsstädtischen Rechtsgeschäfte betraut. Im Nebenamt übernahm er zudem die Aufsicht über das Ffter Stadtarchiv. Wiederaufnahme der juristischen Veröffentlichungen, insbesondere zum öffentlichen Recht („Decisiones electorales Palatinae“, Ffm. 1693; „Jus Publicum Caesaraeum, 2 Bde., Ffm. 1697; „Disputationes academicae“, 2 Teile, Ffm. 1698; „Jus publicum statuum Imperii“, Tübingen/Ffm. 1701).
T. zählt zu den angesehenen Rechtswissenschaftlern des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Mit seinen Publikationen versuchte er, getreu seiner kaiserlichen Gesinnung, gegen den Verfall der Reichsverfassung und -institutionen anzukämpfen; zur Festigung der Reichseinheit schlug er u. a. die Vereinigung der drei zugelassenen christlichen Konfessionen vor.
Porträt (Radierung von Wolfgang Philipp Kilian, 1701) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts.
Verheiratet in erster Ehe (seit 1663) mit Anna Margaretha T., geb. Priester (1640-1691/92), aus Crailsheim, in zweiter Ehe (seit 1693) mit Maria Sibylla T., geb. Fleischbein (1675-?). Nach der Trennung von der zweiten Ehefrau (1694) kam es zu einem Prozess vor dem Ffter Schöffengericht und Reichskammergericht wegen unbezahlter Rechnungen, u. a. von dem Schneider
Friedrich Georg Göthe (auch: Göthge), gen. Göthé (
Goethes Großvater, 1657-1730).
Wahrscheinlich erwarb schon T. das Familienanwesen in der Friedberger Gasse (heute: Große Friedberger Straße 20), das seine Nachkommen, zunächst sein Sohn Christoph Heinrich T. (1666-1716), wesentlich ausbauten. Das Anwesen, das
Goethe später in „Dichtung und Wahrheit“ (I,1) beschrieben hat, wurde von der Familie 1786 verkauft und beim französischen Bombardement der Stadt 1796 fast völlig zerstört; die danach teilweise wiedererrichteten Gebäude wurden 1863 endgültig niedergelegt.
Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 467f.,
).