Fehlermeldung

Deprecated function: The each() function is deprecated. This message will be suppressed on further calls in FieldCollectionItemEntity->fetchHostDetails() (Zeile 378 von /var/www/vhosts/bec2659.online-server.cloud/frankfurter-personenlexikon.de/sites/all/modules/field_collection/field_collection.module).

Mosche, Christian Julius Wilhelm

Christian Julius Wilhelm Mosche

Christian Julius Wilhelm Mosche
Stich [aus Matthiae/Eichhoff (Hg.): M. Christian Wilhelm Julius Mosche’s ausgewählte deutsche Aufsätze und Reden (...) 1821, Frontispiz].

© entfällt. Diese Abbildung ist gemeinfrei.
Mosche, Christian (nicht: Christoph) Julius Wilhelm. Philologe und Theologe. Schulreformer. Diese Angaben konnten anhand von Dokumenten zweifelsfrei bestätigt werden.* 5.11.1768 Arnstadt/Thüringen, Diese Angaben konnten anhand von Dokumenten zweifelsfrei bestätigt werden.† 19.12.1815 Lübeck.
Sohn des Arnstädter Superintendenten und späteren Ffter Predigerseniors Gabriel Christoph Benjamin M. (1723-1791). Mit der Berufung des Vaters zog die Familie 1773 nach Ffm. um.
Studium der Philologie und Theologie in Jena, u. a. bei Johann Jakob Griesbach (1745-1812), Carl Leonhard Reinhold (1757-1823) und Christian Gottfried Schütz (1747-1832). Magister-Abschluss. Rückkehr nach Ffm. und Tätigkeit als Hauslehrer. Am 18.8.1793 Heirat mit Dorothea Friederika Franck, Tochter von Heinrich Christian F., Hof- und Konsistorialrat in Arnstadt. Aus der Ehe gingen vier Töchter und der Sohn Karl M. (1796-1856; später Musiklehrer am Katharineum in Lübeck) hervor.
Der neue Predigersenior Wilhelm Friedrich Hufnagel berief M. 1793 zum Pfarrer in Hausen, zwei Jahre später ans lutherische „Gymnasium Francofurtanum“ als Lehrer der Tertia. Die Personalentscheidung war Teil eines umfassenden Reformprogramms in Kirche und Schule unter dem Ratsherrn Friedrich Maximilian von Günderrode als Vorsteher des Konsistoriums und Hufnagel als Senior, in deren Zusammenwirken sich aufgeklärte Bürokratie und rationalistische Theologie verbanden. Am Ffter Gymnasium verteidigte Rektor Johann Georg Purmann bisher den Primat des altsprachlichen Unterrichts gegen Wünsche, das Unterrichtsangebot durch moderne Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften für die Schüler zu erweitern, die statt eines Studiums (Theologie, Jura, Medizin) einmal Handel, Gewerbe oder Bankgeschäfte betreiben würden. Als Alternative für Jungen, die später ins Kontor gehen, aber ihre Schulpflicht nicht nur an einer der „deutschen“ (Katechismus-)Schulen ableisten sollten, bot sich ab 1803 die neu gegründete Musterschule an, die sich rasch zur Realschule entwickelte. M. unterstützte deren philanthropische Ausrichtung und meldete seine Tochter Amalie 1803 als eine der ersten Schülerinnen an.
Zugleich bereitete M. am Gymnasium, dort 1798 zum Pro- und 1803 zum Konrektor aufgerückt, in Übereinstimmung mit dem Konsistorium eine Reform des Lehrplans vor, die die Schule unter Anlehnung an rationalistische Theologie und bürgerliche Tugendlehre vom fast 300 Jahre alten Profil einer lutherischen Gelehrtenschule lösen sollte. Dabei standen ihm der Wandel städtischer Lateinschulen durch Aufklärung und Philanthropismus sowie besondere Bildungswünsche der Bürgerschaft vor Augen. Am Gymnasium fand zusätzlich der Philhellenismus in der Nachfolge Winckelmanns Eingang, der in der Beschäftigung mit griechischer Sprache und Kultur den Weg zu Humanität und Selbstbestimmung sah. Darüber hinaus beobachtete M. die speziellen Veränderungen im Ffter Schulwesen, wo für den neuen, „realistisch“-berufsvorbereitenden Bildungsweg mit Privatinstituten, Musterschule und jüdischem Philanthropin eigene Anstalten entstanden, die aber bei Weitem nicht ausreichten.
M., der angesichts des Alters von Rektor Purmann inzwischen die Geschäfte am Gymnasium führte, äußerte sich zu den bevorstehenden Reformen an seiner Schule zunächst nicht, sondern startete stattdessen im März 1803 in den Schulprogrammen eine Serie „Ueber Schuldisciplin in Gymnasien, besonders in Rücksicht auf den Geist unsers Zeitalters“ (4 Teile, 1803-04), eine Art Kodex für Schüler, Lehrer, Eltern und Schulverwaltung, der nach Absicht des Verfassers auch prägend auf das öffentliche Ansehen des Gymnasiums wirken sollte. M. verband darin „Schuldisziplin“ mit der bürgerlichen Tugendlehre: Die Schule als „kleiner Staat“ habe Sittlichkeit im Sinne von Respekt gegenüber Vorgesetzten und Mitschülern zu vermitteln; Schuldisziplin bedeute die Gewöhnung an den Rhythmus von Arbeit und Freizeit, an Konzentration und Aufgabenerledigung sowie an die „Heilighaltung des Gesetzes“. Schüler sollten sich überall angemessen verhalten und öffentliche Lustbarkeiten meiden. Ein Lehrer werde respektiert, wenn er Weisheit, Strenge, heitere Ruhe und Herzlichkeit zeige sowie seine Erholungen und Freuden beschränke. Von den Eltern könne die Schule beispielhaftes Verhalten in „geräuschloser Thätigkeit“ ohne permanente Suche nach Zerstreuung verlangen, außerdem eine Gewöhnung der Kinder an Recht und Pflicht, Wohlstand und Ordnung. Die Aufsichtsbehörde schließlich solle die Autonomie der Lehrer respektieren, denn jede offizielle Korrektur einer Lehrerentscheidung untergrabe die Autorität des Lehrkörpers. In der Betonung des Vorrangs öffentlicher Schul- vor privater Erziehung und Freizeitgestaltung befand sich M. auf einer Linie mit Günderrode, Hufnagel und dem Programm der Musterschule. Auch er nahm die Obrigkeit in die Pflicht, für eine Besoldung zu sorgen, die die Lehrer unabhängig von Nebenverdiensten und Schulgeldern mache.
Im Frühjahr 1804 erhielt M. vom Konsistorium den Auftrag zur Ausarbeitung einer neuen Schulordnung. Der Konrektor ließ einzelne Reformschnitte sukzessive genehmigen und veröffentlichte im April 1805 die Grundzüge der Neuordnung. Sein Eifer hatte seine Ursache möglicherweise auch in der rapiden Entwicklung der Musterschule zur Realschule mit höherem Schulgeld und damit zum Fixpunkt für vermögendere Eltern, die eine moderne „bürgerliche“ Bildung bevorzugten, während noch kaum bekannt war, dass das Konsistorium es dem Gymnasium ermöglicht hatte, gleichfalls moderne Sprachen und Naturwissenschaften in den regulären Lehrplan aufzunehmen. Unter Konstituierung einer Schulhierarchie forderte M., eine Handelsstadt wie Ffm. brauche zur „Bildung aufgeklärter Bürger in allen Ständen” 1. erneuerte einklassige deutsche Schulen, 2. mehrklassige Schulen wie die Musterschule mit erweitertem Lehrprogramm, 3. ein Gymnasium als grundsätzliches Bildungsangebot sowie zur späteren Besetzung akademischer Funktionsstellen. Darüber hinaus sollte das Gymnasium aufgrund des gestiegenen Bedarfs planmäßig Rücksicht auf Schüler nehmen, die keine akademischen Berufe ergreifen wollten, und in seinen unteren und mittleren Klassen zugleich höhere Bürgerschule sein. Angesichts des in Aussicht stehenden Abbaus ständischer und konfessioneller Privilegien teilte M. die Erwartung, der Ffter Stadtstaat werde bald nicht mehr nur „von der Geistesbildung (...) einiger weniger, sondern der größeren Mehrzahl seiner Mitglieder“ abhängen. Künftige Führungs- und Fachkräfte müssten daher ihre Bildung „in öffentlichen Anstalten, der Bürger mit dem Bürger,“ erhalten.
In Anlehnung an ähnliche Prozesse in anderen Städten (Friedrich-Werdersches Gymnasium Berlin, Stadtschule Göttingen, Johanneum Hamburg u. a.) brachte M. den Doppelcharakter einer höheren Bürger- und Gelehrtenschule in einen dreistufigen Aufbau mit sechs Klassen in je zweijährigem Kurs: Unterstufe (Sexta, Quinta), Mittelstufe (Quarta, Tertia), Oberstufe (Sekunda, Prima). Zudem erfolgte der Übergang vom Klassen- zum Fachlehrerprinzip. Bereits in der Unterstufe gehörten jetzt Naturgeschichte und Naturlehre zum regulären Lehrplan. Absolventen der Mittelstufe sollten nach M. das Maß an Bildung erhalten, das der Nichtgelehrte („gebildeter Kaufmann“, „unterrichteter Bürger“) brauche und auch einem künftigen Gelehrten nicht fehlen sollte. M. verstand darunter einen Vorrat an Realkenntnissen, die Fähigkeit zum muttersprachlichen Ausdruck, mathematisch-methodisches Denken sowie Grundwissen in alter Geschichte und christlicher Überlieferung. Dem obligatorischen Lateinunterricht gab er den zusätzlichen Sinn, über die Internalisierung eines allgemeinen Sprachprinzips das Erlernen moderner Sprachen zu erleichtern. Für Französisch (ab Sexta) und Englisch (ab Quarta) wurden besondere Klassen gebildet, und Griechisch kam in der Mittelstufe dazu. Insgesamt sollte ein Absolvent der Mittelstufe seinen Geist so geübt haben, dass er jeden Beruf erlernen könnte, worauf in der Oberstufe die Vollendung der schulischen Vorbereitung auf gelehrte Berufe folgen konnte.
M. hatte damit ein Modell präsentiert, das dem ähnelte, das Wilhelm von Humboldt vier Jahre später für Preußen vorlegen würde: Alle Schüler erlernen alte und neue Sprachen sowie Realien; wer in ein bürgerliches Gewerbe eintreten will, geht früher ab; wer nach der Oberstufe nicht studieren will, hat die Vorbereitung für ein höheres Gewerbe erhalten (Kaufmann, Techniker, Offizier usw.). Auch Humboldts Vorgabe, die Schule solle zu lebenslangem Lernen befähigen, findet sich bereits bei M. Überdies sorgte M. für Verbesserungen in Außenwirkung und Organisation (Aufhebung des Chors in seiner alten Form, regelmäßige Lehrerkonferenzen, Hauptversetzung und Neuaufnahmen nur zu Ostern, Einführung von Betragensklassen, Verhaltens- und Zensurlisten) und legte die öffentlichen Prüfungen und die Prämienverteilungen zu einer großen Schulveranstaltung zusammen.
Trotz M.s Neuausrichtung des Gymnasiums wandte sich der Großteil des Handelsbürgertums der Musterschule zu, die beim Fehlen städtischer Unterstützung aber auf Spenden und Schulgeld angewiesen blieb. Damit unterwarf sie sich weit stärker als M.s städtisch finanziertes Gymnasium den Erwartungen ambitionierter Eltern, die ihre Kinder möglichst früh mit Französisch, kaufmännischem Rechnen usw. traktiert wissen wollten. M. hatte gegenüber den Wünschen des Publikums eine unabhängigere Stellung. Gleichwohl führte er aber überkonfessionelle „Gottesverehrungen“ (Ansprachen zu Moral und Tugend) nach Art der Musterschule ein, ohne die überkommenen lutherischen Frömmigkeitsformen ganz abzuschaffen (Bekenntnisunterricht, tägliche Schulandacht, Teilnahme am Sonntagsgottesdienst), auch wenn er diese nicht für geeignet hielt, aus Religion eine Herzensangelegenheit zu machen, da Sittlichkeit eher durch die Werke antiker Autoren befördert werde. Zum Aufschwung des Ffter Gymnasiums trugen besonders engagierte Philologen (statt Theologen) bei, für deren Berufung sich M. im Rahmen eines Generationswechsels einsetzte, so etwa Georg Friedrich Grotefend für einen altsprachlichen Unterricht im Sinne einer Geistesbildung für das Wahre, Schöne und Gute. Zudem begann auf Vermittlung Grotefends im April 1805 Johann Heinrich Moritz Poppe als erster ordentlicher Lehrer für Mathematik und das neu eingeführte Fach „Naturlehre“.
Im Frühjahr 1806 erhielt M. einen Ruf an das Lübecker Gymnasium („Katharineum“), um dort als Nachfolger des verstorbenen Rektors Friedrich Daniel Behn (1734-1804) die begonnene Umwandlung von einer Gelehrtenschule zu einem Gymnasium mit Bürgerschule fortzusetzen. Wie in Ffm. arbeitete M. einen Lehrplan aus, der Naturwissenschaften, moderne und alte Sprachen verband. Seine Ansichten „Von der rechten Erlernung der lateinischen Sprache selbst für Nicht-Gelehrte“ legte er in mehreren Schulprogrammen dar. Darüber hinaus brachte M. die Schule, die zeitweise als Lazarett requiriert wurde, durch die französische Besatzung und hielt Unterricht in seiner Privatwohnung. Als während der Zugehörigkeit Lübecks zum napoleonischen Empire Französisch zum Pflichtfach wurde, setzte M. sich mit in die Klasse. Die französischen Inspektoren hoben hervor, der neue Rektor habe das Katharineum mit fast 300 Schülern zum größten „collège“ der drei großen Hansestädte gemacht. Im Dezember 1813 starb M., der in Lübeck der „Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit“ angehörte und sich häufig an deren Vorträgen beteiligte, mit 47 Jahren an einer Lungenkrankheit, an der er bereits in Ffm. litt.
Weitere Schriften (in Auswahl): „Gabriel Christoph Benjamin Mosches, ehemaligen Seniors in Ffm. Leben, Charakter und Schriften, nebst des Verstorbenen Predigten bei der Wahl und Krönung Leopolds II.“ (1792), „Von dem Zweck, Umfang und der gegenwärtigen Einrichtung des hiesigen Gymnasiums“ (1804 = Einladungsschrift Frühjahr 1805), „Ueber die Mittel, Religiosität in Gymnasien zu befördern, besonders über den Werth und die Einrichtung eigener Gottesverehrungen für diese Schulen“ (1806 = Einladungsschrift Frühjahr 1806), „Ueber den Unterricht im Lateinischen in unserer Bürgerschule“ (Erste und zweite Nachricht von dem Gymnasium und der Bürgerschule zu St. Katharinen, 2 Teile, 1807/08), „Bemerkungen über die Bestimmung und den Umfang unserer Schule“ (Neunte Nachricht von dem Gymnasium und der Bürgerschule zu St. Catharinen [sic!], 1815) und „M. Christian Wilhelm Julius Mosche’s ausgewählte deutsche Aufsätze und Reden, nebst dessen Leben und Charakter“ (hg. v. Friedrich Christian Matthiae und Nicolaus Gottfried Eichhoff, 1821).
In Ffm. wurden M.s Reformen von dem nachfolgenden Rektor Friedrich Christian Matthiae zunächst weitergeführt, was auch den Vorstellungen des neuen Stadtherrn Carl Theodor von Dalberg entgegenkam. 1812 hielt Matthiae angesichts der bevorstehenden Neuordnung des Schulwesens im Großherzogtum Fft. fest, das Kollegium habe mit allem Engagement im Sinne M.s „in demselben Institut eine höhere bürgerliche Real- und eine gelehrte Schule zu vereinigen“ versucht, mit obligatorischem Lateinunterricht von der Einschulung an, aber ansonsten variablem Stundenplan je nach beruflicher Bestimmung. Auf diese Weise habe sich ein größeres Publikum für das Gymnasium gewinnen lassen. Trotz M.s Reformen erreichte die Schülerzahl allerdings nicht die der Musterschule. Auch die Zahl derjenigen, die das Gymnasium komplett durchliefen, blieb niedrig: Zwischen 1802 und 1812 kamen von ca. 70 Sextanern nur ein Sechstel bis zur Prima, und fünf bis sechs Absolventen bezogen eine Hochschule. Durch das großherzogliche Unterrichtsgesetz von 1812 wurde M.s Konzeption des Gymnasiums als Bürger- und Gelehrtenschule curricular relativiert: Der modifizierte Lehrplan erneuerte die Vorbereitung zum Studium als Hauptziel am Gymnasium, während die Realschule fest als Angebot für eine neusprachlich-naturwissenschaftlich-kaufmännische Schulbildung ohne Ziel eines Studiums etabliert wurde. Nach dem Ende des Großherzogtums Fft. kündigte der Senat an, auf M.s Konzept von 1805 zurückgreifen zu wollen, und verfügte die erneute duale Ausrichtung des Gymnasiums „als literarisches Institut“ und zugleich „als Realschule“. In der Praxis blieb es jedoch beim Hauptziel der Studierfähigkeit, was sich sofort in einem Rückgang der Schülerzahlen auswirkte. Nach 1815 stabilisierte sich die Zahl bei etwa 160; den Anmeldungen lag jetzt eine bewusste Entscheidung zugunsten der alten Sprachen und eines eventuellen Studiums zugrunde. Damit konnte sich die Musterschule als eine Anstalt für den Teil der Jugend, „der (…) einer größeren Bildung bedarf, ohne jedoch eine Vorbereitung für die Universität zu wollen”, noch deutlicher vom Gymnasium absetzen.
M.s Reformen am Ffter Gymnasium (Stufenmodell, inkorporierte Bürgerschule) sind ein Beispiel dafür, dass die „Humboldt’sche Bildungsreform“ (1810) nicht als die zentrale Zäsur der deutschen Bildungsgeschichte anzusehen ist, sondern wesentliche Neuerungen bereits vorher anzutreffen waren. Gerade in Handelsstädten wie Hamburg, Lübeck und Ffm., wo es noch nicht genug öffentliche Realschulen gab, mussten die Gymnasien vorübergehend auch diese Funktion erfüllen. Am Ende wandte sich das Handelsbürgertum allerdings den Realschulen als bleibendem Resultat philanthropischer Bildungskonzepte zu. An den Gymnasien trug diese klare Trennung unterschiedlicher Bildungsvorstellungen zum Durchbruch des Neuhumanismus im altsprachlichen Unterricht bei, zu Lasten berufsvorbereitender Inhalte (wie Naturwissenschaften, moderne Fremdsprachen), aber unter Beibehaltung der Aufwertung von Deutsch und Mathematik.

Artikel aus: Frankfurter Personenlexikon, verfasst von Tobias Picard.
Artikel in: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 66, verfasst von: Reinhard Frost.

Lexika: Richel, Arthur: Katalog der Abteilung Fft. [der Ffter Stadtbibliothek]. Bd. 2: Literatur zur Familien- und Personengeschichte. Ffm. 1929.Richel, S. 394f. (fälschlich unter Mosche, Christoph Julius Wilhelm). | Schrotzenberger, Robert: Francofurtensia. Aufzeichnungen zur Geschichte von Ffm. 2., vermehrte u. verbesserte Aufl. Ffm. 1884.Schrotzenberger, S. 169.
Literatur:
                        
Archiv für Fft.s Geschichte und Kunst. Bisher 78 Bde. Ffm. 1839-2019.Grotefend, Hermann: „Der Prorektor“ und das Ffter Gymnasium am Ende des vorigen Jahrhunderts. In: AFGK III,4 (1893), S. 1-63. | Archiv für Fft.s Geschichte und Kunst. Bisher 78 Bde. Ffm. 1839-2019.Picard, Tobias: „Bürger-Kapital für Bürger-Erziehung“. Die Ffter öffentlichen Schulen 1790-1824. In: AFGK 64 (1998), S. 9-97. | Festschrift zu der am 7. Januar 1897 stattfindenden Einweihung des Goethe-Gymnasiums in Ffm. Ffm. 1897.Liermann, Otto: Ein Beitrag zur Geschichte des Gymnasiums und zur Ffter Gelehrtengeschichte. In: FS Goethe-Gymnasium 1897, S. 19-70. | Genzken, Hermann: Das Katharineum zu Lübeck in der Franzosenzeit 1806/1815. Lübeck 1914. (Beilage zum Schulprogramm 1914).Genzken: Das Katharineum zu Lübeck in der Franzosenzeit 1914. | Heydorn, Heinz-Joachim/Ringshausen, Karl (Hg.): Jenseits von Resignation und Illusion. Beitrag anläßlich des 450jährigen Bestehens des Lessing-Gymnasiums, der alten Ffter Lateinschule von 1520. Ffm. 1971.Dolinsky, Gerhard: Aus der Geschichte des Ffter Gymnasiums. In: Heydorn/Ringshausen (Hg.): Gymnasium 1971, S. 14-58. | Kunhardt, Heinrich: Darstellung des Lebens und Wirkens des am 19ten Dezember 1815 verstorbenen M. Christian Julius Wilhelm Mosche, Direktors der St. Katharinenschule zu Lübeck, von seinem Mitlehrer an dieser Schule. Lübeck 1817.Kunhardt: Darstellung des Lebens u. Wirkens des am 19ten Dezember 1815 verstorbenen M. Christian Julius Wilhelm Mosche 1817. | Mieles, Bernhard/Ritter, Carolin/Wolf, Christoph (Hg.): „Nachforschung der Wahrheit“. Von der alten Lateinschule zum Lessing-Gymnasium in Ffm. Festschrift zum 500-jährigen Jubiläum der Schule. Ffm. [Copyright 2020].Picard, Tobias: „...in demselben Institut eine höhere Real- und eine gelehrte Schule zu vereinigen suchen.“ Das städtische Gymnasium und die Ffter Schulreformen 1790-1820. In: Mieles u. a. (Hg.): FS Lessing-Gymnasium 2020, S. 199-228. | Scherg, Theodor Josef: Das Schulwesen unter Karl Theodor von Dalberg, besonders im Fürstentum Aschaffenburg 1803-1813 und im Großherzogtum Fft. 1810-1813. 2 Bde. München 1939.Scherg: Das Schulwesen unter Karl Theodor von Dalberg 1939, Bd. 2, S. 359-368.
Quellen: ISG, Dokumentationsmappe in der Sammlung S2 (mit Kleinschriften, Zeitungsausschnitten und Nekrologen zu einzelnen Personen und Familien).ISG, S2/6.409.
Internet: Hessische Biografie, ein Kooperationsprojekt des Instituts für Personengeschichte in Bensheim und des Hessischen Landesamts für geschichtliche Landeskunde in Marburg zur Erstellung einer umfassenden personengeschichtlichen Dokumentation des Landes Hessen. https://www.lagis-hessen.de/pnd/124530516Hess. Biografie, 3.2.2021. | Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Julius_Wilhelm_MoscheWikipedia, 3.2.2021.

GND: 124530516 (Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek).
© 2024 Frankfurter Bürgerstiftung und bei dem Autor/den Autoren
Empfohlene Zitierweise: Picard, Tobias: Mosche, Christian Julius Wilhelm. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/558

Stand des Artikels: 7.2.2021
Erstmals erschienen in Monatslieferung: 02.2021.