Aus einer Karlsruher Familie jüdischer Konfession.
Kriegsdienst und schwere Verwundung im Ersten Weltkrieg. Jurastudium in Heidelberg und Bonn. Tätigkeit als Assistent von Josef Partsch in Berlin. 1924 Promotion bei Martin Wolff in Berlin. Nach Referendarzeit und zweitem Staatsexamen praktizierte K. von 1926 bis 1935 als Rechtsanwalt in Mannheim, u. a. bei Karl Geiler, dem späteren ersten Ministerpräsidenten Hessens der Nachkriegszeit. Nachdem eine Habilitation mit dem Buch „Die abhängige juristische Person“ (1931, Neudruck 1973) in Heidelberg verweigert worden war, emigrierte K. 1935 in die USA, studierte erneut Jura an der Columbia University in New York (Bachelor of Laws, 1939), schloss 1940 mit zweiter Promotion an der Georgetown University in Washington, Bar Exam (1941) und der Bestellung als Special Attorney im Department of Justice (1941) ab. Zahlreiche Veröffentlichungen zu Patent-, Wirtschafts- und insbesondere Kartellrecht bereiteten seine spätere Rolle als amerikanisch-deutscher Vermittler von Wissenschaft und Praxis vor. Nachdem er 1946 eine Professur an der Georgetown University erhalten hatte, stellten sich intensive Kontakte zu Ffter Juristen (
Walter Hallstein,
Helmut Coing,
Franz Böhm) her. 1949 und 1951 war K. in Ffm. Gastprofessor, dann von 1951 bis 1955 Honorarprofessor, schließlich von 1956 bis 1967 ordentlicher Professor als Nachfolger von
Hallstein; zudem war er 1960 Dekan der Juristischen Fakultät. Hier und am Law Center der Georgetown University, wo er weiterhin im Wechsel mit Ffm. lehrte, organisierte er unermüdlich Amerikaaufenthalte jüngerer deutscher Juristen. In Ffm. gründete er mit Unterstützung von
Coing,
Hallstein und
Schlochauer das Institut für Ausländisches und Internationales Wirtschaftsrecht (AIW, 1953; als selbstständige Stiftung des privaten Rechts seit 1956, aufgelöst 2002) und baute einen großen Schülerkreis auf, der sich dankbar an ihn erinnert (Kurt Biedenkopf, Udo Kornblum, Eckard Rehbinder).
In seinen Arbeiten zum internationalen Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Aktienrecht sowie Europarecht vertrat K. einen wertgebundenen Liberalismus, grundiert durch seine in den USA vollzogene Konversion zum Katholizismus. Sein Kernthema war die Begrenzung wirtschaftlicher Macht. Weitere Werke: „Die nennwertlose Aktie als Rechtsproblem“ (mit
Helmut Coing, 1959, 2. Aufl. 1962), „Recht und wirtschaftliche Macht“ (ausgewählte Schriften, eingeleitet von
Franz Böhm und Brian A. McGrath SJ, hg. v. Kurt H. Biedenkopf, 1962), „Das Recht der internationalen Kartelle“ (1967) u. a.
„Briefe an einen jungen Deutschen“ (Autobiographie, 1967, 2. Aufl. 1968).
1967 Bundesverdienstkreuz.
Festschrift zum 70. Geburtstag („Das Unternehmen in der Rechtsordnung“, hg. v. Kurt H. Biedenkopf,
Helmut Coing und Ernst-Joachim Mestmäcker, 1967).
Nachlass im Besitz der Georgetown University in Washington. Briefwechsel im Mohr Siebeck-Archiv in der Staatsbibliothek zu Berlin.
K.-Stiftung (Stiftung Professor Heinrich K.-Stipendium) mit Sitz in der Schweiz zur Ausrichtung von Studienaufenthalten jüngerer Juristen in den USA, insbesondere an der Georgetown University in Washington.
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