B. stammte aus einer höchst angesehenen Karlsruher Familie. Sein Vater war badischer Kultusminister.
Abitur in Karlsruhe. Von 1914 bis 1918 Kriegsteilnahme an allen Fronten, zuletzt in Palästina. Von 1919 bis 1922 Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg. 1924 zweites Staatsexamen und Berufsbeginn in der Justiz. Von 1925 bis 1931 Referent in der Kartellabteilung des Reichswirtschaftsministeriums. Seit 1926 verheiratet mit Marietta B., geb. Ceconi (1899-1978), der Tochter von
Ricarda Huch; aus der Ehe stammt ein Sohn, Alexander B. (1929-2006), späterer Professor für Straf- und Strafvollzugsrecht. 1931 Wechsel an die Universität Freiburg. 1932 Promotion. 1933 Habilitation für Handels- und Wirtschaftsrecht. B., von Anfang an in Konflikt mit dem Nationalsozialismus, ging 1936 nach Jena, wo das Regime aber 1938 (nach Denunziation und mehreren Verfahren) seine Lehrtätigkeit blockierte. B. hatte enge Beziehungen zum Widerstand, u. a. zum Kreis um Carl Friedrich Goerdeler, und wurde nach dem 20. Juli 1944 nur durch Namensverwechslung gerettet. Ende April 1945 kehrte B. als Professor und Prorektor nach Freiburg zurück. 1946 folgte er der Berufung zum ordentlichen Professor für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Ffm. 1947 kamen seine Familie und
Ricarda Huch von Jena in den Westen. An der Ffter Universität lehrte B. bis zu seiner Emeritierung 1962.
Zusammen mit
Walter Hallstein und
Helmut Coing ist Franz B. eine der markantesten Gestalten der frühen Bundesrepublik. Sein Lebensthema war die sachgerechte staatliche Begrenzung wirtschaftlicher Macht unter Erhaltung des freien Wettbewerbs. In diesem Sinn hat er (zusammen mit Walter Eucken und Hans Großmann-Doerth) den Freiburger Ordoliberalismus im Kartell- und Wettbewerbsrecht praktisch umgesetzt. Die Grundgedanken wurden vor 1933 entwickelt und avancierten nach 1945 zum theoretischen Grundbaustein der (demokratischen und liberalen) sozialen Marktwirtschaft. 1945/46 kurzzeitig Kultusminister in der ersten hessischen Regierung (unter Karl Geiler), dann zweimal (1947 und 1954) Dekan der Juristischen Fakultät und 1948/49 Rektor der Universität, begann B. – neben der intensiven Aufbauarbeit an der Universität und in zahlreichen Gremien – eine politische Karriere. Er leitete die deutsche Delegation bei den Verhandlungen mit Israel (1952) mit dem Ergebnis des Luxemburger Abkommens zur „Wiedergutmachung“. Als direkt gewählter Abgeordneter der CDU gehörte er von 1953 bis 1965 dem Bundestag an, in dem er vor allem das umstrittene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 (GWB) durchsetzte.
Mitbegründer (1949) und erster Vorsitzender (1949-71) der „Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit“ in Ffm. sowie Mitinitiator des Deutschen Koordinierungsrats der „Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit“ (1949). Von 1951 bis 1969 Vorstandsvorsitzender der von ihm mitbegründeten Stiftung „Institut für Sozialforschung“, in deren Stiftungsrat er später zum Ehrenmitglied ernannt wurde.
Zahlreiche Auszeichnungen, u. a. Stephen-S.-Wise-Preis (1955; den damit verbundenen Geldbetrag in Höhe von 4.200 Mark stiftete B. der Ffter Jüdischen Gemeinde zur Förderung ihres kulturellen Lebens), Goetheplakette der Stadt Ffm. (1960), Freiherr-vom-Stein-Preis (1970), Alexander-Rüstow-Plakette der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (1970) und Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband (1975).
Festschriften zum 70. Geburtstag („Wirtschaftsordnung und Rechtsordnung“, hg. v.
Helmut Coing,
Heinrich Kronstein und Ernst-Joachim Mestmäcker, 1965) und zum 80. Geburtstag („Wirtschaftsordnung und Staatsverfassung“, hg. v.
Heinz Sauermann und Ernst-Joachim Mestmäcker, 1975).
Franz-B.-Schule, eine berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung, am Dornbusch.
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Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 84,
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