Schulzeit in Lübeck und Hamburg. Ab 1824 Jurastudium in Kiel und Heidelberg. 1826 Promotion. Nachdem die Zulassung als Advokat aufgrund seiner jüdischen Herkunft zunächst gescheitert war, gab R. in Hamburg ab 1832 die Zeitschrift „Der Jude. Periodische Blätter für Religion und Gewissensfreiheit“ heraus. Seine dem Hamburger Senat überreichte „Denkschrift über die Verhältnisse der hamburgischen Israeliten“ blieb zunächst folgenlos. Verbittert verließ R. Hamburg; er ließ sich 1836 im damals noch kurhessischen Bockenheim als Advokat nieder und engagierte sich weiter im Kampf für die politische Gleichberechtigung der Juden. Im gleichen Jahr beauftragte ihn die Ffter Israelitische Gemeinde mit einem Gutachten über das Ffter „Judenreglement“ von 1824 (zur privatbürgerlichen Gleichstellung der Juden in der Freien Stadt Ffm.). 1840 kehrte R. nach Hamburg zurück, wo er sich nun als gesuchter Rechtsanwalt betätigen konnte (nachdem ihm Bockenheim zwar das Wohnrecht, aber nicht das Bürgerrecht gewährt und er sich auch in Ffm. vergeblich um das Bürgerrecht bemüht hatte).
Im März 1848 wurde R. in das Ffter Vorparlament gewählt, wo er die Richtlinien für die Teilnahme am Paulskirchenparlament mit ausarbeitete. Vom 18.5.1848 bis zum 26.5.1849 Mitglied der Ffter Nationalversammlung als Abgeordneter für das Herzogtum Lauenburg. Vertreter des gemäßigt liberalen „linken Zentrums“ (Erbkaiserliche). Am 2.10.1848 wurde er zum Zweiten Vizepräsidenten der Nationalversammlung gewählt. Am 21.3.1849 hielt R., der zu den hervorragendsten Rednern der Nationalversammlung zählte, seine „Kaiserrede“, in der er für die Annahme der „kleindeutschen Lösung“ einer Reichsverfassung eintrat. Mitglied der Kaiserdeputation, die mit ihrem Versuch scheiterte, Preußens König Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone anzutragen. 1850 Mitglied des Erfurter Unionsparlaments. 1859 Vizepräsident des Hamburger Abgeordnetenhauses.
In Ffm. pflegte R. engen persönlichen Kontakt mit
Theodor Creizenach,
Karl Gutzkow und dem Maler
Moritz Oppenheim, der 1839 ein lebensgroßes Ölporträt R.s anfertigte. Seine Haltung zu religiösen Fragen war flexibel, da er – als deutscher Patriot – in erster Linie für die staatsbürgerlichen Rechte der deutschen Juden kämpfte. Der sehr liberalen Haltung der jüdischen Reformkreise in Ffm. stand er ablehnend gegenüber.
1860 Ernennung zum Obergerichtsrat (als erster jüdischer Richter in Deutschland).
Nach R.s Tod wurde in Ffm. die „Gabriel R.-Stiftung“ zur Herausgabe der R.’schen Schriften und zur Unterstützung jüdischer Gelehrter gegründet.
Ein Band mit etwas mehr als 100 Karikaturen und Flugblättern aus dem Jahr 1848, die R. gesammelt hat, kam als Schenkung der Nachkommen 2022 an die UB Ffm. Über deren Digitale Sammlungen sind die Blätter inzwischen online zugänglich.
Gabriel-R.-Weg in Bockenheim.
Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 197f.,
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Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.