Sohn des Kreuznacher Bürgers Franz Georg Beußer. Verheiratet (seit 1634) mit Anna Barbara B., geb. Schlarpf, Tochter des Kreuznacher Bürgers Kaspar Schlarpf († vor 1634). Mindestens drei Kinder: Susanna Margaretha B. (1635-?); (Johann)
Vincentz B. (1637-?), deutscher Schul- und Rechenmeister in Ffm.; Andreas B. (1640-?). Das erste Kind, die Tochter Susanna Margaretha B., wurde am 1.3.1635 noch in Kreuznach getauft, während die beiden Söhne bereits in Ffm. geboren wurden.
Über die Ausbildung B.s ist nichts bekannt. Aus den Kreuznacher Stadtratsprotokollen geht hervor, dass der Studiosus Niklaus B. auf seine Bitte vom 2.4.1623 als Rechenschulmeister angenommen wurde. Im seit 1556 lutherischen Kreuznach gehörte auch B. der lutherischen Konfession an. Während des Dreißigjährigen Kriegs, nach der Einnahme der Stadt durch kaiserlich-spanische Truppen und der damit verbundenen Rekatholisierung ab 1620, hatte die lutherische Gemeinde mit ihrer Schule, an der B. tätig war, einen schweren Stand. Wahrscheinlich schon im Blick auf einen beruflichen Wechsel bat B. 1624 beim Rat um eine Bescheinigung seines Verhaltens. Wie lange B. danach noch in Kreuznach wirkte, ist nicht überliefert.
Erstmals in Ffm. ist B. am 1.9.1628 nachgewiesen. Dieses Datum setzte er unter die „Vorrede an den Leser“ seines Rechenbuchs von 1629, auf dessen Titelblatt er sich als „gewesene[n] Rechen Schulmeister zu Creutznach“ bezeichnete. Das Rechenbuch widmete er als „gehorsamer Burgers Sohn“ und „Arithmeticus“ dem Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Kreuznach, wofür er sechs Taler zum Dank erhielt. Mit der schwedischen Besatzung 1632 wurde die lutherische Gemeinde in Kreuznach wiedererrichtet, was B. eine Rückkehr ermöglichte. Von 1632 bis 1635 war er erneut als Schul- und Rechenmeister an der Schule in Kreuznach tätig. Bereits 1635 fiel die Stadt Kreuznach an kaiserliche Truppen zurück.
Daraufhin ließ sich B. 1635 wieder in Ffm. nieder und bat als „Rechneimeister von Kreuznach“ um Aufnahme in die Bürgerschaft. Am 11.11.1635 erhielt er das Ffter Bürgerrecht. 1639 beklagte sich B. beim Rat der Stadt Ffm. über Johannes Valentini (auch: Velten; 1601-1684) und Elias Hoffmann († 1656), den Rektor und den Konrektor des Gymnasiums, sowie über die beiden Schüler Schleicher und Schmidt. B. versah den Messschreiberdienst im Ffter Leinwandhaus. Seine Witwe bat 1649 darum, dass ihr dieser nach dem Tod ihres Mannes vakante Dienst übertragen werde; auch der Ffter Schul- und Rechenmeister
Johann Conrad Redlich bemühte sich darum. 1650 beantragte B.s Witwe einen „Proklamationszettel“, weil sie wieder heiraten wollte.
B.s Rechenbuch erschien 1629 in Ffm. unter dem Titel „Rechenbuch vonn Mancherley Kauffmanns Händel / Fragsweise / durch die Theor- vnd Welsche Practick auffgelöst vnnd Abgesetzet. Der gestalt Daß nit allein die junge Anfahende Rechner darauß lehrnen / sondern auch Alle (so der Rechenkunst ein anfang haben) ohn allen Mündlichen Bericht sich selbsten darin(n) Exerciren können“ (Drucker Johan-Nicolaus Stoltzenberger, Verleger
Vincentius Steinmeyer; 2. Auflage Ffm. 1651). Auf der Titelseite preist B. sein umfangreiches Buch (mit 376 Seiten) zum Selbststudium für Anfänger und Fortgeschrittene an; dementsprechend nennt er zu jeder der abschnittsweise nummerierten 293 Aufgaben Lösungsweg und Ergebnis („Facit“). Erstmals würden Theorie („Theorick“) und Praxis („Practick“) konsequent voneinander getrennt, womit B. das einfache Rechnen der Anfänger mit Standardmethoden und das geschickte, schnellere der Fortgeschrittenen mit Methoden der „Welschen Praktik“ meint. Letzteres ist eine frühneuzeitliche Sammelbezeichnung für diverse Rechenvorteile, also Hilfsmittel („Tricks“) zur Erleichterung des Rechnens, die zum Teil aus Venedig (als Hauptumschlagplatz des Warenverkehrs) stammten. Die für die frühe Neuzeit üblichen Themen des Buchs sind in vier Abschnitte gegliedert und in einem sechsseitigen Register am Anfang aufgeführt: (1) Grundrechenarten für ganze Zahlen, arithmetische Folgen, geometrische Folgen, Dreisatz („Regula de tri“) für ganze Zahlen; (2) Brüche, Dreisatz für Brüche; (3) Welsche Praktik; (4) „Hantierungen“ [Einkauf, Verkauf, Tara, Ausschuss („Fusti“), Rabatt, Zahlung auf Ziel], Sonderfälle des Dreisatzes, Währungen („Wechsel“), Gesellschaften und Subunternehmer („Faktoren“), Gewinn und Verlust, Transport („vber Landt“), Warentausch („Stich“), Zins, Edelmetalle, Umrechnung von Währungen, Maßen und Gewichten, Abkürzungen von Einheiten. B. verwendet keine mathematischen Symbole (Operatoren) und keine Gleichungen mit einer Unbekannten, also keine Algebra. Sie war für den in der „Vorrede an den Leser“ ankündigten, aber nie erschienenen zweiten Teil des Rechenbuchs geplant, der Zugaben zu den Regeln im ersten Teil, die Regula falsi sowie quadratische („quadratcoss“) und kubische („cubiccoss“) Gleichungen enthalten sollte.
Eine sonst nicht überlieferte ungedruckte Wortrechnungsaufgabe B.s (beginnend mit „Es ist ein Reim von zehen Worten“) wurde bearbeitet von dem Ffter Rechenmeister
Johann Conrad Redlich in dessen „Aufflösung“ (1656) und von dem Regensburger Rechenmeister Georg Wendler (1619-1688) in dessen Handschrift „Analysis vel resolutio“ (Bayerische Staatsbibliothek, Cgm 3789, Bl. 311v-313v). Die Aufgabe, die von
Redlich auf den 24.6.1645 datiert wird, wurde diesem möglicherweise zu seiner Rechenmeisterprüfung gestellt.
Zwanzig Jahre nach B.s Tod erschien 1669 in Ffm. das von B. verfasste, 26-seitige Buchhaltungskompendium „Neu Vollkommenes Buchhalten / Uber Propre-, Commissions-, Compagnie-Handlungen (…)“ (Buchhaltung für das eigene Unternehmen, für Subunternehmer und für Kaufmannsgesellschaften), herausgegeben wahrscheinlich von dem Sohn Johann
Vincentz B. (Drucker Paul Humm, Verleger Johann Peter Zubrodt). Darin werden die Grundlagen der doppelten Buchführung mit Journal (Buchungen nach Datum aufsteigend) und Hauptbuch (Buchungen in systematischer Form auf Konten) nach italienischem Vorbild in knappen theoretischen Regeln für verschiedene Geschäftsvorfälle ohne praktische numerische Beispiele dargestellt. Am Ende der Abhandlung wird die damalige Kaufmannsterminologie auf vier Seiten erläutert. B.s Schrift war als Nachschlagewerk gedacht und daher zum Selbststudium ungeeignet. Das Kompendium war dem Band „Vnderricht der Wechsel-Handlung“ beigebunden, der deutschen Übersetzung des niederländischen Handbuchs über das Wechselwesen („Fondament vande wisselhandeling“, 1629, 2. Aufl. 1647) von Martin van Velden, die den Kauf- und Handelsleuten der Reichsstadt Ffm. zur Herbstmesse gewidmet war.
Nicolaus B.s Sohn (Johann)
Vincentz B. (1637-?) wurde auch deutscher Schul- und Rechenmeister. Am 20.11.1662 erhielt er das Ffter Bürgerrecht. Johann Vincentz B. suchte 1669 beim Rat der Stadt Ffm. um „Conferierung“ (Übertragung) des vakanten Kastenbereiter- und Kornschreiberdiensts nach. Der Ffter Rechenmeister Johann Caspar Keiser nannte Vincentz B. auf der Widmungsseite am Anfang seines Rechenbuchs von 1667 ab dem Druck von 1671 in einer Liste von zwölf Ffter Rechenmeistern.
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