Ludwig IV., der Bayer. Deutscher König und Kaiser. * um 1282, † 11.10.1347 nahe München auf der Bärenjagd.
Königswahl am 20.10.1314 in Ffm. Krönung am 25.11.1314 in Aachen. Kaiserkrönung 17.1.1328 in Rom. Von den etwa 300 Königsaufenthalten in Ffm. bis 1378 fallen 52 auf L., darunter sechs Hoftage (1331/32, 1337, 1338, 1339, 1340, 1344). Nachweisliche Ffter Quartiere waren der Johanniterhof, der Antoniterhof, das Deutschherrenhaus in Sachsenhausen sowie das Haus des
Jakob Knoblauch.
L.s enge Verbindung zu Ffm. begann mit der Doppelwahl von 1314. Während die Stadt Friedrich von Österreich den Zutritt verwehrte, öffnete sie L. die Tore, so dass er auf dem Bartholomäusaltar erhoben werden konnte. Man hatte sich für L. als neuen königlichen Stadtherrn entschieden. Im darauffolgenden achtjährigen Thronstreit, beendet 1322 mit der Schlacht bei Mühldorf, wie in den späteren Reichskonflikten stand Ffm. stets auf der Seite L.s. Auf den Hoftagen in Ffm. traf oder verkündete L. wichtige politische Entscheidungen und Vereinbarungen, darunter 1331/32 die teilweise Einigung mit König Johann von Böhmen. 1337 wurde das Bündnis mit England gegen Frankreich geschlossen. 1339 belehnte L. nach der Versöhnung mit König Johann von Böhmen diesen mit dessen Ländern.
Auch in den Auseinandersetzungen mit dem Papsttum hielt Ffm. – trotz der Bannverhängung gegen L. und der Drohung des Interdikts gegen die Stadt – zu L. Allein die Geistlichkeit war in ihrer Haltung gespalten. So mussten etwa die Dominikaner 1335 zeitweilig die Stadt verlassen. Ffm. blieb jedoch bei der königlichen Partei. Aus dem Deutschordenshaus protestierte 1324 der König in der „Sachsenhäuser Appellation“ gegen den Papst. Ebenso wurde das berühmte Kurfürstenweistum von Rhens (16.7.1338), das u. a. dem Papst jede Einflussnahme auf die Königswahl absprach und die kaiserliche Würde als direkt von Gott gegeben bezeichnete, am 8.8.1338 auf dem Hoftag in Ffm. durch das Gesetz „Licet juris“ zum Reichsgesetz erhoben. Als man 1328 die Wahl eines Gegenkönigs plante, schrieb der Papst dem Mainzer Erzbischof, er solle eine andere Stadt als Ffm. zum Wahlort aussuchen, da diese dem Neugewählten kaum ihre Tore öffnen würde. Man rechnete Ffm. also zu den unumstößlich kaisertreuen Städten. Aus eben demselben Grund wurde
Karl IV. 1346 auch nicht in Ffm., sondern in Rhens zum Gegenkönig gewählt. Kurz nach dieser Wahl dankte L. Ffm. für die erwiesene Treue. Die Stadt blieb bis zu L.s Tod 1347 dessen Parteigängerin.
Diese treue Haltung zahlte sich für Ffm. aus, wie die zahlreichen Privilegien für Ffm. belegen. Zwar verteilte L. diese nicht ohne Eigeninteresse: Ffm. wurde durch Bitten um Beistand und Kreditwünsche stark in Anspruch genommen. Doch profitierte die Stadt insgesamt von L.s Regentschaft. Vor allem für den Handel konnte sich Ffm. unter L. wichtige Wettbewerbsvorteile verschaffen. 1322 verbot der König jeden fremden Zoll im Umkreis von fünf Meilen. 1329, nach der Kaiserkrönung, befreite er die Ffter von allen Zöllen zu Wasser und zu Land. 1330 erlangten die Ffter das wohl wichtigste Privileg in L.s Regierungszeit: die Verleihung der zweiten Messe mit allen Rechten der alten Herbstmesse. 1332 erweiterte der Kaiser das Messeprivileg und bestimmte, dass sich die an andere verliehenen Ffter Freiheiten nicht auf eine Messe, sondern lediglich auf einen Wochenmarkt beziehen. Des Weiteren verbot er 1333 den Burgenbau von Seligenstadt bis an den Rhein an jeder Seite des Mains bis auf zwei Meilen an dessen Ufer und ergänzte dieses Privileg 1336 um das Verbot, innerhalb einer fünf Meilen umfassenden Zone um Ffm. herum eine neue Burg oder einen neuen Zoll zu errichten. 1337 traf L. eine weitere Schutzmaßnahme für die Ffter Wirtschaft und versprach, dass weder er noch seine Nachfolger der Stadt Mainz oder einer anderen Stadt eine Messe oder einen Markt verleihen würden, der den Ffter Messen schaden könnte. 1339 überließ L. dem Nürnberger Reichsschultheißen Konrad Groß und
Jakob Knoblauch, seinem Ffter Wirt, die Ffter Hellermünze. 1340 ergänzte er dieses Recht. Die beiden durften nun in Ffm. Gulden und Ffter Pfennige schlagen und einen Wechsel besitzen. Schließlich gestattete er Ffm. 1346, eine Münze zu machen und „klein Geld“ zu schlagen sowie den Wechsel in der Stadt zu bestellen. Dies alles zeigt eine durchaus stringente Wirtschaftspolitik beider Seiten.
Auch in rechtlicher Hinsicht verbesserte Ffm. unter L. seine Position. 1322 schloss L. die zukünftige Verpfändung der Stadt durch das Reich aus. 1329 ermächtigte er die Stadt, die verpfändeten Reichsgüter an sich zu lösen. Ebenfalls 1329 schränkte er die geistliche Gerichtsbarkeit ein. 1336 bestimmte L., dass die Ffter den Beweis ihrer Gewohnheiten und Freiheiten nur in Ffm. führen müssten.
Städtebaulich gelang Ffm. unter L. ebenfalls ein wesentlicher Zugewinn. So erlaubte er 1329 den Fftern, ein neues Rathaus zu bauen und Zinsen zu erheben, mit denen die Stadt ausgebaut und die Mainbrücke gebessert werden sollten. 1333 gestattete L. die Stadterweiterung auf die dreifache Fläche sowie eine neue Stadtbefestigung. L. befriedigte damit Ffter Raumbedürfnisse weit über das Mittelalter hinaus.
L. war Ffm. ein guter königlicher Stadtherr. Freilich war er angesichts seiner politischen Situation auch auf die Städte angewiesen. Seine vergleichsweise häufigen Aufenthalte in Ffm. erklären sich nicht nur aus seiner Vorliebe für die Stadt, sondern auch aus seiner politisch und räumlich eingeschränkten Bewegungsfreiheit. Sein im Wesentlichen auf den Rhombus München-Eßlingen-Ffm.-Nürnberg beschränktes Itinerar zeigt dies deutlich. Ffm. hat diese Situation zum eigenen Vorteil zu nutzen gewusst.
Angesichts der großen Bedeutung L.s für die Stadt scheint sein Gedenken in Ffm. eher vernachlässigt. Kein Straßenname erinnert an ihn. 1711 stattete Konrad Unsin den Kaisersaal des Römers mit Brustbildern (in Form von gemalten bronzefarbenen Büsten) sämtlicher deutscher Könige aus, worunter auch ein Brustbild L.s war. Heute befindet sich im Kaisersaal ein Bildnis L.s (von
Karl Ballenberger, nach 1836), das sein Nachfahr Ludwig I. von Bayern gestiftet hat. Im Zuge der Umgestaltung des Römers von 1896 bis 1900 wurde eine Statue L.s (von
Josef Kowarzik, 1896/97) an der Römerfassade angebracht.
Im ISG sind die wesentlichen Privilegien L.s für Ffm. sowie die Mehrzahl seiner Schreiben an die Stadt überliefert.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 472-474,
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