Jüngstes von drei Kindern des Häfnermeisters Johann Wilhelm B. (1815-1861) und dessen Ehefrau Anna Maria Elisabetha, geb. Reutlinger (1821-1853), Tochter des Ffter Zinngießers Karl Reutlinger. Der Vater heiratete in zweiter Ehe 1855
Ida Susanna Elise Merckle (1833-1902), Tochter des Ffter Handelsmanns Johann Ferdinand Gottfried Merckle. Aus der zweiten Ehe gingen zwei Töchter hervor, Christina
Elisabetha (1856-?) und Anna
Maria B. (1858-1933). Nach dem Tod des Vaters 1861 wurden Emil und sein Bruder
Carl Anton B. (1844-1891) – die Schwester Elisabetha Johanna B. (1847-1851) war bereits 1851 im Alter von vier Jahren gestorben – unter die Vormundschaft des Zimmermeisters Christian B. und des Zinngießers Carl Anton Reutlinger gestellt. Beide Jungen blieben in der Obhut der Stiefmutter und wohnten weiterhin im väterlichen Haus, in der Schönen Aussicht 8. Dort war auch das Geschäft des Vaters untergebracht, das die Witwe zunächst weiterführte und in das schließlich
Carl Anton B. als Lehrling eintrat, um es später als Häfnermeister zu übernehmen.
Emil B., der das städtische Gymnasium in Ffm. besuchte, zeichnete sich schon früh durch gute schulische Leistungen aus. Nach dem Abitur zu Ostern 1872 begann er, Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg zu studieren. Ein Stipendium der Niederländischen Gemeinde und Zuschüsse von Verwandten, etwa dem städtischen Amtmann Dr. jur. Johann Philipp B. (1799-1883), ermöglichten ihm das Studium. 1873 wechselte er nach Straßburg, wo er auch den einjährig-freiwilligen Militärdienst im Infanterie-Regiment Nr. 47 ableistete. Nach Abschluss des Studiums und Promotion ließ sich B. 1880 als Rechtsanwalt in Ffm. nieder; seit 1890 war er zudem als Notar tätig. Über drei Jahrzehnte wirkte B. als Rechtsbeistand und Notar für die Stadt Ffm. Er war u. a. an Regelungen des Wallservituts, den städtischen Steuerverordnungen, der Ausgestaltung der kirchlichen Schulverhältnisse, den rechtlichen Vorbereitungen für den Bau des Osthafens und der Stiftung der Universität beteiligt, deren Gründung er im Universitätsvertrag vom 28.9.1912 beurkundete.
Daneben engagierte sich B. für zahlreiche soziale und kulturelle Belange. So unterstützte er die Initiative von Oberbürgermeister
Johannes Miquel,
Karl Flesch (einem Schul- und Studienfreund B.s), Carl Becker,
Charles Hallgarten und
Georg Speyer zur Gründung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (1890), deren Aufsichtsrat er über drei Jahrzehnte lang angehörte. Zusammen mit
Karl Flesch zählte B. zu den engagiertesten sozialpolitischen Mitgliedern des Freien Deutschen Hochstifts. Bereits sein Vormund, der Zimmermeister Christian B., wie auch der Stadtamtmann Dr. jur. Johann Philipp B. waren Mitglieder des Hochstifts (seit 1864), und die Stiefmutter Ida B. wurde später (1888) ebenfalls aufgenommen. B., der zunächst in die Abteilung für Soziale Wissenschaften eintrat und dort 1886 zum Ersten Vorsitzenden (später in der Teilsektion für Jurisprudenz) gewählt wurde, amtierte zwischen 1890 und 1903 mehrmals als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Hochstifts (1890/91, 1892-95, 1896-99, 1900-03). 1890 gehörte B. zu den Gründern des maßgeblich von
Karl Flesch initiierten „Comités zur Veranstaltung unentgeltlicher volkstümlicher Vorträge“, des bald so genannten „Ausschusses für Volksvorlesungen“, der sich, unter Orientierung an den Lehrgängen des Hochstifts, zum Ziel setzte, ein übergreifendes Bildungsangebot für unbemittelte Bevölkerungskreise, speziell für die städtische Arbeiterschaft, zu organisieren. Auch mit finanzieller Unterstützung des Hochstifts wurden die „Volksvorlesungen“ bald zur einflussreichsten Instanz für die Vermittlung allgemeiner Bildung in Ffm. Innerhalb des Hochstifts stärkte B. als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses die Position von
Otto Heuer, dessen Konzept zur Einrichtung und Gestaltung eines Goethe-Museums (eröffnet 1897) von dem Vorsitzenden des Akademischen Gesamtausschusses,
Veit Valentin, in Frage gestellt wurde. B., der sich auch für die 1901 gegründete Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften engagierte, gehörte – wie
Flesch – zu jenen Vertretern des Hochstifts, die einer möglichen Kooperation mit der geplanten Universität in Ffm. durchaus aufgeschlossen gegenüberstanden.
B. wurde 1901 zum Justizrat und 1916 zum Geheimen Justizrat ernannt; außerdem erhielt er 1906 den Roten Adlerorden IV. Klasse.
Verheiratet (seit 1880) mit Wilhelmine Margaretha Christine
Emilie B., geb. Hoch (1856-1911), Tochter des Ffter Wappenmalers Johann Georg Hoch. Aus der Ehe stammten die Söhne Georg B. (1881-1955), Jurist, und
Ernst B. (1883-1946), Kunsthistoriker, sowie die Tochter Elisabeth B. (später verh. Möller, 1882-1967). Georg B. war als Rechtsanwalt zunächst am Landes- und Oberlandesgericht in Ffm. tätig, zeitweise in einer Sozietät mit Max Hermann Maier, und ging dann als Rechtsanwalt an das Reichsgericht in Leipzig (1927-45). Er begründete den Kommentar zum Patentgesetz, der kurz nach Erlass des neuen Gesetzes 1936 erstmals erschien und bis heute seinen Namen trägt („der Benkard“; 11. Aufl. 2015). Seit 1946 Notar in Leipzig (u. a. Mitarbeit am ersten Entwurf für ein neues ostdeutsches Patentgesetz, 1947), übersiedelte Georg B. nach politisch motivierten Angriffen durch die SED-Führung 1950 in den Westen. Er wurde 1951 zum Bundesrichter ernannt und gehörte dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bis zur Pensionierung 1953 an.
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