Rudolf von S. ist der bekannteste Vertreter aus der Familie der Herren von S. und Praunheim, die als Reichsministerialen in und um Ffm. ansässig waren. Sohn von Heinrich, Ritter von S. und Praunheim († um 1305).
Rudolf von S. wird 1318 erstmals als „miles de Prumheim” urkundlich erwähnt. In einer Urkunde von 1321, als ihm König
Ludwig sechs Huben im Lindau und die Parchwiese bei Rödelheim zu Erblehen gab, wird er erstmals als „miles de Sassenhusen” bezeichnet, wie er von da an nur noch benannt wurde. In demselben Jahr hatte Rudolf wohl auch die Ritterwürde erlangt und wurde von Probst Baldewin zu St. Bartholomäus mit dem Zehnten im Lindau belehnt. 1325 stiftete er einen Altar zu St. Bartholomäus.
Wegen seiner guten Dienste wurden Rudolf durch König
Ludwig mehrfach besondere Rechte verliehen, so 1329 ein Weiderecht im Reichsforst Dreieich, 1333 ein Jagdrecht dort sowie 1336 ein freies Verkaufsrecht für das auf seinem eigenen Land geerntete Korn. 1338 Schultheiß von Ffm. Rudolf von S. war zu jener Zeit reich begütert: Nach einem Verzeichnis seiner Feldgüter von 1339 lagen diese insgesamt 50 Huben Landes „in villis Sassenhusen, Kryffteln, Sossenheim, Wachenbuchen, Brungesheim, Harheim, Roßdorff, Heldenbergen, Wenig Carben, Sulzbach, Prumheim, Birgel, Offenbach und in civitate Franckinfort”; außerdem hatte er beispielsweise das Dorf Schwanheim pfandweise inne (bis 1356), und auch Niederrad gehörte ihm (1363). 1342 Burggraf von Friedberg. 1345, als Heinrich von Urberg seine Reichslehen, darunter seinen Teil des Hofs zu Sachsenhausen, dem Reich zurückgab, erhielt Rudolf von S. diese Besitzungen von König
Ludwig zu Lehen.
Nicht nur bei
Ludwig war Rudolf wohl angesehen, sondern er stand auch in der Gunst
Günthers von Schwarzburg und
Karls IV. Der mit Rudolf befreundete Gegenkönig
Günther verschrieb ihm als seinem Lehnsmann 1349 Anteile an den Rheinzöllen „vor den schaden vnd verlust, der yme vnde seinen erben zu Franckinfort uff dem felde geschah, da der vorgenannte König gekoren wart”. Nach
Günthers Tod wirkte Rudolf von S. als Ratgeber von dessen Familie, die auf seinen Einfluss hin dem Bartholomäusstift 400 Pfund Heller zur Ausrichtung eines Jahrgedächtnisses für den Verstorbenen stiftete. Rudolf bemühte sich außerdem um das von Ffter Bürgern und Rittern errichtete Grabdenkmal
Günthers im Dom, das daher auch das S.’sche Wappen trägt.
Karl IV. bestätigte Rudolf sämtliche hergebrachten Mann- und Burglehen (1354) und übertrug ihm in zahlreichen Gunstbriefen weitere Einnahmen aus Judengülten und Zöllen sowie Nutzungsrechte für Holz und Wasser (1349-66).
Grabmal im Dom.
Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 231f.,
.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.