Aufgrund seiner Erfahrungen im Verwaltungs- und Bauwesen war G. ab 1778 als Amtmann in Gräflich Ingelheim’schen Diensten tätig. 1786 Kameralassessor mit Prädikat Hofkammerrat im Ober- und Hofmarschallamt bei Kurfürst und Erzbischof Friedrich Karl von Erthal in Mainz. Ab 1791 Wirkliches Mitglied des Hofkammerrats. In dieser Position erste Kontakte mit Ffter Behörden, z. B. als Leiter einer Versteigerung des Warenbestands der kurfürstlichen Höchster Porzellanfabrik 1796 im Kompostellhof. Als Mainz von den Franzosen besetzt wurde, folgte G. dem kurfürstlichen Hof nach Aschaffenburg. G. blieb auch unter Carl Theodor von Dalberg in kurfürstlichen Diensten. Nach Auflösung des Mainzer Kurfürstentums durch
Napoleon folgte er Dalberg 1803 nach Regensburg. Ernennung zum Baudirektor und Leiter für die Entfestigung der Stadt Regensburg. Dort 1805 Vorsitzender der Verschönerungskommission, Landesdirektorialrat und Referent im Departement für Bauwesen.
1806 wurde G. als „Reisekommissar“ nach Ffm. gesandt, um das Palais
Thurn und Taxis als Residenz für den zum Fürstprimas ernannten Dalberg herzurichten. Verfasser der Denkschrift „Bemerkungen über die Schleifung hiesiger Festungswerke“ (5.11.1806), in der G. die Pläne für die bereits ab 1802 von
Napoleon geforderte und in Ansätzen begonnene Demolierung des Ffter Festungsgürtels zugunsten einer Wallpromenade konkretisierte. Ernennung zum „Fürstlichen Commissarius bei dem fortzusetzenden hiesigen Festungsbau-Demolitions-Geschäfte“ (5.1.1807). Unter kundiger Mitarbeit des Gärtners
Sebastian Rinz, der G. vom Aschaffenburger Hofgärtner Christian (auch: Franz) Bode (1751/52-1826) empfohlen worden war, wurde der Festungsgürtel, der den Ffter Schutzbedürfnissen ohnehin nicht mehr genügte, eingeebnet. Innerhalb von sechs Jahren entstand der Anlagenring: Bockenheimer Anlage (1806), Eschenheimer Anlage (1807), Friedberger Anlage bis zum Sandweg (1808/09), Taunus- und Gallusanlage (1810), Untermain- und restliche Friedberger Anlage (1811) und Obermainanlage (1812). Bis auf den Eschenheimer Turm, den Kuhhirten- und den Rententurm wurde das alte Befestigungswerk komplett niedergelegt. Um die neuen Grünanlagen dauerhaft vor Bebauung zu schützen, ließ G. das „Wallservitut“ entwickeln; das Regelwerk wurde seit Mitte des 19. Jahrhunderts indes immer wieder gebrochen. Traf G. mit der Demolierung noch den „Zeitgeschmack“, so wurde um 1900 sein mangelndes Verständnis für den kunsthistorischen Wert des alten Festungsgürtels als Baudenkmal beklagt. 1809 Senator. 1811 Präfekturrat des großherzoglichen Departements Ffm. Von 1811 bis 1813 Maire. Während des Rückzugs der napoleonischen Truppen wurde der neue Anlagenring zerstört; die Wiederbegrünung der Wallpromenaden gelang kurz vor G.s Tod (1815).
G. erhielt das Exklusivrecht einer Bestattung in der Obermainanlage, wo sein Grab erhalten ist, allerdings nicht mit dem originalen Grabstein, der aufgrund des verwitterten Zustands 1956 durch eine am Boden liegende Platte ersetzt wurde.
G.straße im Westend.
Denkmal (von
Eduard Schmidt von der Launitz, 1837) in der Taunusanlage.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 288,
).