Sohn des Advokaten Dr. jur.
Franz Levin Arnold L. (1740-1801) und dessen Ehefrau Anna, geb. Schön(e)mund (1775-1862). Verheiratet (seit 1826) mit Dorothea Theresia (von) L., geb. Krüger (1800-1879), Tochter des Kaufmanns und Stadtkämmerers Kaspar Krüger in Brilon. Zwei Söhne (u. a. der Zentrumspolitiker Balduin Freiherr von L., 1840-1910), drei Töchter.
Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Münster (1816-18), Göttingen (1818-19) und Bonn (1819-20). 1820 Promotion und 1821 Habilitation in Bonn. Seit 1821 Privatdozent an der Universität Bonn. Seit 1823 außerordentlicher, seit 1824 ordentlicher Professor der Rechte in Gießen. Seit 1826 Mitglied des hessischen Kirchen- und Schulkollegiums. Seit 1829 Ministerialrat und Geheimer Regierungsrat, seit 1836 Geheimer Staatsrat im hessen-darmstädtischen Ministerium des Innern und der Justiz. Von 1832 bis 1847 Direktor des von ihm initiierten Oberstudienrats des Großherzogtums Hessen in Darmstadt. Zugleich Regierungsbevollmächtigter und Kanzler der Universität Gießen (1833-47) und Mitglied der Ersten Kammer der Landstände im Großherzogtum Hessen (1834-49). L. galt als hervorragender Jurist, der vor allem aufgrund seiner Veröffentlichungen zum Zivilrecht anerkannt war, u. a. als Herausgeber der „Zeitschrift für Civilrecht und Prozeß“ (seit 1828). Seine konservative Haltung ließ ihn die vormärzliche Reaktionspolitik unter Führung Österreichs vorbehaltlos unterstützen, etwa bei seiner Teilnahme an der Ministerialkonferenz zur Unterdrückung der konstitutionellen Bestrebungen 1834 in Wien. Zudem war er mehrmals als Spruchmann am Bundesschiedsgericht in Ffm. vertreten. Um die Reform des hessen-darmstädtischen Schul- und Universitätswesens erwarb sich L. jedoch besondere Verdienste. So förderte er Justus Liebig in Gießen, dem er ein Ansprechpartner für dessen Wünsche nach einer Modernisierung des Universität blieb; gemeinsam erreichten sie u. a. die Berufung von
Carl Vogt als Professor nach Gießen (1846). 1847 schied L. nach Kontroversen aus seinen Ämtern aus und zog sich auf sein Gut Dreis (bei Wittlich) zurück.
1848 wurde L. als Abgeordneter der 17. Wahlkreises Westfalen (in Borken) in der Nachfolge von
Hermann Wedewer in die Ffter Nationalversammlung gewählt, der er vom 27.6.1848 bis zum 30.5.1849 angehörte. Fraktionslos, aber auf Seiten der Rechten stehend, plädierte L. auf der Grundlage des Bundesrechts für einen Staatenbund unter Einschluss und Vorsitz Österreichs und lehnte die kleindeutsche Lösung mit der Kaiserwahl des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. ab, womit er sich entschieden gegen den Präsidenten
Gagern positionierte. Dem Reichsverweser,
Erzherzog Johann, diente L. als Ratgeber und gehörte den Ausschüssen für die Entwerfung des Gesetzes über die Ministerverantwortlichkeit (1.7.1848) und zur Begutachtung und Berichterstattung über die Vorlage des Reichsministeriums über das österreichische Verhältnis zur Bildung eines Bundesstaates der deutschen Länder (18.12.1848) an. Trotz mancher Kritik an seiner staatskonservativen politischen Haltung war er im Parlament als erfahrener Jurist geschätzt; er äußerte sich vornehmlich zu Grundrechts- und Verfassungsfragen, trat für die Gleichberechtigung der jüdischen mit der christlichen Religion ein und forderte die Abschaffung von Vorrechten für den Adel, etwa beim Zugang zum öffentlichen Dienst. In Ffm. beteiligte er sich 1848 auch am Katholischen Club und schloss die Bekanntschaft mit
Johann Friedrich Böhmer.
Obwohl L. 1850 dem Erfurter Parlament angehörte, machte er aus seiner Ablehnung der preußischen Unionspolitik keinen Hehl und engagierte sich – auch in öffentlichen Schriften – für eine Fortführung nationaler Einigungsbemühungen auf Grundlage und im Rahmen des Deutschen Bundes. In Konsequenz trat L. 1853 in den österreichischen Staatsdienst ein. Er stand der Wiener Regierung und deren Gesandtschaft am Bundestag in Ffm. als juristischer Berater zur Seite; daneben amtierte er als Bundestagsgesandter für Liechtenstein (1850-66), Reuß ältere Linie (1861-66), Lippe (1861-66) und Hessen-Homburg (1866), deren Stimmen in der 16. Kurie vereinigt waren. Seiner konservativen Haltung gemäß unterstützte L. zunächst die Reaktionspolitik des Bundes, die sich etwa in den Bundesbeschlüssen zu den Verfassungsrevisionen (1851) und zum Vereinswesen (1854) niederschlug. Mit Überzeugung beteiligte er sich an den – auch durch Österreich initiierten – Bemühungen, den nationalen Forderungen durch eine Reform des Deutschen Bundes entgegenzukommen, um ihnen damit die revolutionäre Stoßkraft zu nehmen. In diesem Sinne war er etwa im Ausschuss zur Schaffung eines Bundesgerichts tätig, dessen Ergebnisse L. im Frühjahr 1860 vortrug. Zudem wirkte er an der Erarbeitung von Vorschlägen zu einer einheitlichen deutschen Zivil- und Kriminalgesetzgebung (1860) mit. Die von L. als Notwendigkeit angesehene Entwicklung der Bundesverfassung unter Berücksichtigung nationaler Bedürfnisse scheiterte letztlich am Widerstand Preußens. Auch die österreichische Initiative einer Bundesreform, an deren Ausarbeitung L. beteiligt war, wurde zwar auf dem Ffter Fürstenkongress 1863 vorgelegt, blieb aber aufgrund der ablehnenden Haltung Preußens ohne Ergebnisse.
Neben seiner politischen und diplomatischen Tätigkeit blieb L. weiterhin publizistisch tätig. Zwischen 1855 und 1861 fungierte er als Herausgeber des in Gießen erscheinenden „Archivs für das öffentliche Recht des deutschen Bundes“. In Ffm. schrieb er für die pro-österreichische „Ober-Postamts-Zeitung“ verschiedentlich Artikel, die sich u. a. gegen die preußische Politik richteten. Nachdem er sich bereits an der Gründung des katholischen Zentralorgans „Deutsche Volkshalle“ (1848-55) beteiligt hatte, publizierte er auch in dem in Ffm. erschienenen katholischen Nachfolgeblatt „Deutschland“ (1855-58), das allerdings – aufgrund von
Bismarcks Interventionen bei der Regierung in Berlin – in Preußen verboten wurde und schließlich ganz eingestellt werden musste.
Als Bundestagsgesandter wurde L. 1863 zum Pfleger des Freien Deutschen Hochstifts in Ffm. ernannt, das als Nationalakademie im großdeutschen Sinne einen „Bundestag des deutschen Geistes“ verkörpern wollte. Als das Hochstift in jenem Jahr (1863) das
Goethehaus erwarb, um es als Nationaldenkmal zu erhalten, ergingen daher Einladungen an alle Bundestagsgesandten. Im Namen des Fürsten Aloys von Liechtenstein, der zum „Hohen Beschützer“ des Hochstifts ernannt wurde, übergab L. noch 1863 eine Spende von 100 Gulden für den Erhalt und die Restaurierung des Dichterhauses.
Als im Juni 1866 der Dualismus zwischen Österreich und Preußen zum offenen Konflikt eskalierte, war L.s Votum als Bundestagsgesandter für die 16. Kurie die entscheidende Stimme für die Annahme des österreichischen Antrags, das Bundesheer zu mobilisieren, was schließlich in den Deutschen Krieg mündete. Die Niederlage Österreichs und des Ende des Deutschen Bundes zerstörten L.s politische Hoffnungen, und er zog sich endgültig auf Gut Dreis zurück.
Werke (in Auswahl): „Abhandlungen aus dem deutschen gemeinen Civilprozesse“ (2 Bde., 1823/29), „Lehrbuch des deutschen gemeinen Civilprozesses“ (1825), „Ueber Abschliessung und Auflösung der Ehe im Allgemeinen, und insbesondere über gemischte Ehen“ (1846), „Die Bundesversammlung in Fft. und die Union. Mit besonderer Rücksicht auf die Schrift: ‚Die rechtliche Stellung der deutschen Union im deutschen Bunde‘ von Hugo Freiherrn v. Bülow“ (1850) und „Ueber gemeinnützige Anordnungen nach Grundsätzen des deutschen Bundesrechts in besonderer Anwendung auf gemeinsame Gesetze und Delegirten-Versammlung“ (in: Archiv für das öffentliche Recht des deutschen Bundes, 1863).
1842 Ehrenbürger von Gießen. 1866/70 Ritter des österreichischen Ordens der Eisernen Krone I. Klasse.
Nachlass im Bundesarchiv in Koblenz.
.