Sohn des Oberrealschuldirektors Friedrich K. (1857-1908) und dessen Ehefrau Ida, geb. Trappmann gen. Kellerkamp (1865-1935). Verheiratet (seit 1914) mit Marie Sibylle K., geb. Lehmann (1889-1983). Vier Kinder: Friedrich
Benno (1915-1942), Mathilde (1919-1981),
Friedrich Karl (1920-1944) und Johann Hermann
Otto (1926-1993).
Besuch der Oberrealschule München-Gladbach. Seit 1906 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie der Philosophie und Geschichte in Marburg, München und Berlin. Seit dem SS 1906 Mitglied im völkischen Verein Deutscher Studenten (VDSt) in Marburg. Seit 1909 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Kassel und des Kriegsgerichts. 1910/11 Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger beim Kurhessischen Feldartillerie-Regiment Nr. 11 in Kassel. Ab 1.5.1912 halbjähriges Referendariat in der Rechtsanwaltskanzlei Justizrat Dr. Victor Schneider, Jablonski und Paatsch in Berlin. Am 21.7.1913 Promotion in Marburg („Über Handelsgebräuche im Zahlungsverkehr mit Wechseln und Schecks“, Dissertation, 1913). Am 29.10.1913 Habilitation in Marburg („Die Zahlung durch Wechsel und Scheck“, Habilitationsschrift, 1913, im Druck 1919). Seit 1914 hauptamtlicher Dozent an der Handelshochschule München. Ab 15.1.1915 Kriegsdienst, zunächst als Leutnant d. R. und Kompanieführer an der Westfront, dann (Ende 1915) im Freiwilligen Automobilkorps und schließlich (1917) beim Stab des Kommandeurs der Kraftfahrertruppen. Ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse (1915), der Hessischen Tapferkeitsmedaille (1916) und dem Eisernen Kreuz I. Klasse (1918). Zum 31.12.1918 Entlassung aus dem Heeresdienst. Seit Januar 1920 Professor, seit 15.6.1920 Direktor der Handelshochschule München. Seit 1921 ordentlicher Professor für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht, Bürgerliches Recht und Handelsrecht einschließlich des Genossenschaftsrechts an der Universität Ffm. 1923/24 und 1928/29 Dekan der Juristischen Fakultät. Zum 1.4.1932 Wechsel als Professor und Direktor des Juristischen Seminars an die Universität Marburg. Seit 1932 Mitglied des Juristischen Prüfungsamts beim Oberlandesgericht Kassel. Bereits zum 1.4.1933 Rückkehr als Professor für Bürgerliches Recht und Handelsrecht nach Ffm. 1933/34 und 1935/36 erneut Dekan der Juristischen Fakultät. Seit 1935 Mitglied des Deutschen Instituts für Bankwissenschaft und Bankwesen. Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, u. a. als Vorsitzender des Ausschusses für GmbH-Recht. Vom August 1939 bis April 1942 (mit Unterbrechungen) Kriegsdienst in Frankreich und der Ukraine, zuletzt als Hauptmann d. R. in einer Kraftfahr-Vorkolonne. Seit 1.9.1940 Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Deutschen Karls-Universität in Prag. Seit 1.11.1943 deren Rektor.
Ursprünglich Mitglied der DVP (1920-32), hatte sich K. zum dezidierten Nationalsozialisten entwickelt. Seit 1930 Mitglied des Kampfbunds für Deutsche Kultur. Seit 1931 Mitglied im „Stahlhelm“. Bis Ende 1933 Führer des „Rings der Hochschullehrer“ im „Stahlhelm“. 1933 Mitgründer der Kulturpolitischen Arbeitsgemeinschaft deutscher Hochschullehrer. Am 1.5.1933 Eintritt in die NSDAP (Mitgliedsnummer 2.532.414). Seit 1.10.1933 Mitglied des NS-Rechtswahrerbunds, in dem er dem Reichsgruppenrat der Reichsgruppe Hochschullehrer angehörte. Seit Ende 1933 SA-Obersturmführer in der durch Überführung des „Stahlhelms“ gebildeten SA-Reserve. Daneben wehrpolitischer Referent der SA-Gruppe Hessen. Mitglied im NS-Dozentenbund, in der NS-Volkswohlfahrt sowie in der Wissenschaftlichen Vereinigung der Elsass-Lothringer im Reich.
K. war „ein hochbegabter Jurist und faszinierender Hochschullehrer“, dessen außerordentliches Geltungsbedürfnis und brennender Ehrgeiz „ihn zu kaum gezügeltem Aktionismus auch in politischen Angelegenheiten trieb“ (Bernhard Diestelkamp). Schon früh galt er als Vertreter einer modernen Rechtswissenschaft, zumal er bereits in seiner Dissertation und Habilitation die dogmatischen Grenzen für juristische Untersuchungen überschritten und neue Einsichten aus der Analyse rechtstatsächlichen Materials zu gewinnen versucht hatte. Damit erfüllte K. in hohem Maße das Anforderungsprofil für eine Berufung zum Ordinarius an der Ffter Juristischen Fakultät. Die längste Zeit seiner akademischen Laufbahn, von 1921 bis 1940 (mit kurzen Unterbrechungen), lehrte er an der Ffter Universität. Weitsichtig förderte er die Entwicklung des Wirtschaftsrechts als eines eigenständigen Rechtsgebiets, das aus (und nicht neben) dem Handelsrecht entstehen sollte. Zu diesem Zweck intensivierte er in Ffm. seine Beziehungen zur Rechtspraxis, zu Handel und Industrie sowie – als Mitglied des Presbyteriums – zu protestantischen Kreisen; zudem ließ er sich 1931 genehmigen, neben seiner Professur auch ein Notariat wahrnehmen zu dürfen. Zusammen mit Hans-Otto de Boor (1886-1956) begründete K. im Februar 1933 das Institut für Rechtstatsachenforschung und angewandtes Wirtschaftsrecht (ab 1941: Institut für Wirtschaftsrecht) in Ffm., was ihm nach dem wohl eher impulsiven Wechsel nach Marburg im Vorjahr zugleich die erwünschte Rückberufung an die Ffter Universität eintrug; seit 1934 amtierte er als alleiniger Direktor dieses Instituts. Außerdem war er seit 1936 Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung.
Gleich bei seiner Rückkehr nach Ffm. in den ersten Wochen nach der nationalsozialistischen Machtübernahme gehörte K., spätestens seit Beginn der 1930er Jahre entschiedener Nationalsozialist, zu den Organisatoren von Demonstrationen am 1. April 1933 vor Häusern jüdischer Kollegen und des missliebigen Kurators
Kurt Riezler. Auch verfolgte K. hasserfüllt Kurt Rheindorf, bis er die Aberkennung der Lehrbefugnis und ein Aufenthaltsverbot in Ffm. für Rheindorf erreichte, und den Kollegen
Hugo Sinzheimer denunzierte er 1934 in einer politischen Stellungnahme. Von dem nationalsozialistischen Rektor
Ernst Krieck, mit dem er nach eigenen Angaben seit 1930 „auf dem Gebiet der nationalpolitischen Erziehung“ zusammengearbeitet hatte, wurde K. am 28.11.1933 zum Dekan der Juristischen Fakultät ernannt. In dieser Funktion setzte er zusammen mit
Krieck, Gauleiter
Sprenger und Oberbürgermeister
Krebs 1933/34 die Erhaltung der von Auflösung bedrohten Ffter Universität durch. Als Sachverständiger für Bank- und Kreditrecht vertrat K. das Reich auf internationalen Konferenzen, u. a. bei den Tagungen der Internationalen Akademie für vergleichende Rechtswissenschaft in Den Haag, wobei er bereits 1934 durchsetzte, dass von deutscher Seite keine jüdischen Teilnehmer mehr dorthin entsandt wurden. Mit seinem frühzeitigen Eintritt in den Kriegsdienst, den er durch regelmäßige Meldungen zu Wehrübungen ab 1935 zu fördern versucht hatte, verband K. offenbar Absichten für seine akademische Karriere. Doch erfüllte der Sprung nach Prag wohl nicht seine Erwartungen, so dass er erneut seine Rückberufung nach Ffm. anstrebte, bis er Ende 1943 zum Rektor der Deutschen Karls-Universität in Prag ernannt wurde.
Am 26.7.1944 erfuhr K. in Prag bei einer Gestapobefragung oder, nach anderen Angaben, Hausdurchsuchung von der mutmaßlichen Beteiligung seines Sohnes
Friedrich Karl K. am Umsturzversuch des militärischen Widerstands gegen das NS-Regime vom 20. Juli 1944. In einem Brief an Staatsminister Karl Hermann Frank (1898-1946) legte K. umgehend das Amt des Rektors und seine Tätigkeit als Hochschullehrer an der Universität nieder, bis die Unschuld seines Sohnes erwiesen sei. Frank nahm den (vorläufigen) Rücktritt am 2.8.1944 an. Drei Tage später wurden in der Prager Tagespresse die Namen der bisher bekannten „Verschwörer“ des 20. Juli genannt. Dadurch wurde die Demission des Universitätsrektors zum öffentlichen Fall, was hektische Aktivität im Kreis der NS-Gaudozenten und der SA auslöste. Bei einer unverzüglich vereinbarten Unterredung mit Frank holte K. dessen Zustimmung ein, sich sofort zum Kriegsdienst bei der Wehrmacht oder der Waffen-SS zu melden. Doch SA-Gruppenführer Franz May (1903-1969) verlangte unerbittlich K.s Suizid zur „Sühne“ der Tat des Sohnes, wenn es nicht zur „Auslöschung“ der ganzen Familie K. kommen solle. Am Nachmittag wurde K. die Aufforderung zum Suizid übermittelt. In der Nacht vom 5. auf den 6.8.1944 nahm er sich das Leben. Sein Sohn
Friedrich Karl K. wurde nach einem Prozess vor dem Volksgerichtshof am 8.8.1944 hingerichtet.
.