Eines von elf Kindern des späteren Herzoglich Pfalz-Zweibrückischen Kammerrats Johannes B. (1700-1780), der zum Zeitpunkt von B.s Geburt (seit 1743) Amtmann und Konsistorialrat zu Zweibrücken war, und dessen Ehefrau Rosina Charlotta, geb. Heyler.
Jurastudium in Jena (seit 1762) und Göttingen (seit 1764). Promotion zum Doktor beider Rechte, angeblich in Straßburg. Niederlassung als Advokat in Zweibrücken. 1772 Eintritt in fürstliche Dienste als Wild- und Rheingräflicher Hofrat in Grumbach und Lauterecken. Heirat mit einer wohlhabenden Handwerkerstochter, die nach siebenjähriger kinderloser Ehe starb und ihm ein beachtliches Vermögen hinterließ. Angesichts des befürchteten Eindringens französischer Revolutionstruppen ins Pfälzische und der damit drohenden entschädigungslosen Enteignung von fürstlichem Besitz erwarb B. 1790 die Herzoglich Zweibrückischen Schatullgüter, deren Umwandlung und Sicherung als B.’sche Familiengüter ihn jahrzehntelang beschäftigte und erst kurz vor seinem Tod gelang; letztlich legte er damit den Grundstock zu einem bedeutenden Vermögen, das er seinen Kindern hinterließ. Angesichts der Kriegsereignisse 1792 floh B. auf die rechte Rheinseite, zunächst nach Wetzlar. Dort heiratete er Juliane Wilhelmine von Hofmann (1768-1844), Tochter des angesehenen Juristen Caspar Friedrich von Hofmann (1740-1814), der seit 1769 Prokurator am Reichskammergericht war. Wahrscheinlich auf Empfehlung des Schwiegervaters wechselte B. kurz darauf in die Dienste der Stadt Ffm. Am 31.5.1793 erhielt er seine offizielle Bestallung als Stadtschreiber (mit dem Titel Kanzleirat) und leitete seitdem die Stadtkanzlei. Als Vertreter der Stadt Ffm. war B. zeitweise zur Reichsdeputation in Regensburg entsandt (1802/03), und Ende 1804 begleitete er die Ratsherren
Adolf Karl von Humbracht und
Johann Wilhelm Metzler nach Paris, um
Napoleon die Gratulation der Stadt Ffm. zur Kaiserkrönung zu überbringen. In der Zeit des Großherzogtums Fft. gehörte B. von 1810 bis 1813 dem Präfekturrat an; in dieser Zeit leitete er nach eigenen Angaben die fiskalischen Prozesse in den Departements Ffm. und Hanau, stand der Rechnungs-Abhör-Kommission vor und war als Gutachter für das großherzogliche Finanzministerium tätig, weshalb er sich rückblickend das Verdienst zuschreibt, zur Erhaltung städtischen Eigentums beigetragen zu haben, „welches nach dem damaligen Zeitgeist durch Veräußerung“ habe „mobilisiret werden sollen“ (ISG, Dienstbriefe 2.202, Bl. 1f.). Unter dem General-Gouvernement für die besetzten Gebiete von 1813 bis 1815 amtierte er als Kaiserlicher General-Gouvernements-Rat. Kurz vor der endgültigen Etablierung der Freien Stadt Ffm. trat B., nun wieder als Kanzleidirektor im städtischen Dienst, im Spätsommer 1816 in den Ruhestand, worum er selbst aus gesundheitlichen Gründen gebeten hatte.
Beim Umzug nach Ffm. 1792/93 mietete B. für sich und seine junge Frau Juliane Wilhelmine das Haus im Großen Hirschgraben 17, das er 1809 erwarb (kriegszerstört 1944). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor: Carl Friedrich (* und † 1793);
Johann Friedrich, gen. Fritz (1795-1863; der spätere Stadtbibliothekar und -archivar sowie bedeutende Historiker); Charlotte Friederike Juliane (1796-1811); Friederike (später verh. Freudenberg, * 1798); Johann Friedrich Georg, gen. Jean (1799-1851; später ebenfalls promovierter Jurist, seit 1834 Senator und seit 1849 Schöffe, Verfasser einer Geschichte der Kirchenbuchführung in Ffm.). Die Kinder wurden geliebt und behütet, aber in großem Ernst, strenger Ordnung und völliger Abgeschlossenheit erzogen. Der Vater hatte die Arbeit zum „Familiengesetz“ erhoben: „Ich habe das Leben als Arbeit kennen gelernt und in der Arbeit mich glücklich befunden. Dessentwegen halte ich darauf, daß auch meine Kinder schon in jugendlichem Alter in der Arbeit ihre Freude finden und nie vergessen: Labor improbus omnia vincit. [Mühsame Arbeit besiegt alles.] Dann kömmt der Reitz des Lebens von selbsten, der in dem Bewußtsein getaner Pflicht mehr als in allem Andern besteht.“ (Aus einem Brief von Carl Ludwig B. an seinen Schwiegervater; zit. nach Kleinstück: Johann Friedrich Böhmer 1959, S. 61.) Bei allem dankbaren Verständnis für die Anleitung „zur Arbeit und geregelten Tätigkeit“ klagte der Sohn
Johann Friedrich B. rückblickend: „Ach, es gab der Freudentage so wenige in meiner Jugend, der eigentlich eine harmlose Kindheit gefehlt hat. Die Eltern liebten mich innig, aber ich mußte mich in der Jugend doch oftmals fragen: Ist denn die Liebe stets so ernst, so strenge?“ (Aus einem Brief von
Johann Friedrich B. an einen Freund, 1825; zit. nach ebd., S. 62.) Bis ins Alter kritisierte
Johann Friedrich B. immer wieder die eigentlich gut gemeinte Erziehung im Elternhaus, insbesondere die frühe und lange Abgeschlossenheit von der Außenwelt, worin er seine gewisse Scheu vor Begegnung und Auseinandersetzung mit Menschen und Mächten begründet sah.
Briefwechsel von Carl Ludwig B. mit dem Sohn
Johann Friedrich B. aus dessen Studienzeit (1813-17) im Nachlass des Sohnes in der UB Ffm.
.