Vater von
Sofia Schulz-E.Schüler des Ffter Gymnasiums. Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Gießen. Seit 1835 Rechtsanwalt und seit 1837 Notar in Ffm.
Daneben befasste sich E. mit Studien zur Rechtsgeschichte der Stadt Ffm. („Güter und Erbrechte der Ehegatten in Ffm. bis zum Jahre 1509 mit Rücksicht auf das fränkische Recht überhaupt“, 1841), die er im Lauf der Jahre zu umfassenden Forschungen zur Geschichte der Stadt Ffm. und ihrer Umgebung ausweitete. Gehörte zu den ersten Mitgliedern der 1837 gegründeten „Gesellschaft für Fft.s Geschichte und Kunst“, deren Geschäftsführer er seit 1847 war. Aus dieser Gesellschaft ging 1857 der „Verein für Geschichte und Alterthumskunde zu Ffm.“ hervor, den E. mitbegründete und dem er bis zu seinem Tod vorstand. Als Freund
Böhmers, dessen Testamentsvollstrecker er später wurde, wurde E. in die Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Historica (MGH) berufen und war vor allem beteiligt an der Edition der frühen Gesetzestexte in der MGH. Initiator und Vorsitzender des 1867 gegründeten Ffter Dombau-Vereins. Mitglied des Freien Deutschen Hochstifts, der Juristischen Gesellschaft und im Vorstand des Vereins für das Historische Museum.
Verfasser der „Rechtsgeschichte der Stadt Ffm.“ (1872). Zahlreiche weitere Veröffentlichungen zur Ffter Geschichte in den periodischen Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde (u. a. im „Archiv für Fft.s Geschichte und Kunst“), vor allem über Themen der Rechtsgeschichte, des Münzwesens, der Wappen- und Siegelkunde, der Topografie und zur Geschichte des Ffter Doms.
Herausgeber von „Der Oberhof zu Ffm. und das fränkische Recht in Bezug auf denselben“ von
Thomas (1841), „Des Canonicus
Baldemar von Peterweil Beschreibung der kaiserlichen Stadt Ffm. aus dem 14. Jahrhundert“ (1858) und „Oertliche Beschreibung der Stadt Ffm.“ von
Battonn (7 Bde., 1861-75) sowie der „Geschichte der Deutschordenskommende Ffm.“ von
Niedermayer (1874). Betreute die Publikationsreihe „Quellen zur Ffter Geschichte“ des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde.
Festgabe des Vereins zu seinem 50. Doktorjubiläum („Die Bestätigungsurkunde des Domstiftes zu Ffm. von 882 und ihre Bedeutung für die Stadt“ von
Grotefend, 1884).
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 194,
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