Ausbildung zum Formschneider. Lehr- und Wanderjahre in Italien. F. heiratete am 14.8.1559 in Ffm. die Bürgertochter Magdalena Borckhauer und erwarb am 25.5.1560 das Ffter Bürgerrecht. Seit 1559 arbeitete er mit den Druckern David Zöpfl und Johann Rasch. Gemeinsam verlegten sie einen deutschsprachigen Band Vergils (1559), eine prachtvoll gestaltete, von Pfalzgraf Friedrich III. auf sechs Jahre privilegierte Bilderbibel (1560) und eine „Biblia deutsch“
Luthers (1561). Holzschnitte von Virgil Solis und von F. illustrierten diese frühen Werke. Nach Assoziationen mit
Weigand Han und
Nicolaus Bassaeus begründete F. die 1562 mit
Weigand Hans Erben und Georg Rab vereinbarte Verlagsgemeinschaft, die „Companei“. Damit begann F.s Aufstieg zu einem der bedeutendsten Verleger des 16. Jahrhunderts. Sein Sortiment umfasste volkstümliche, historische, theologische und juristische Literatur. Zwischen 1562 und 1570 beschickte die „Companei“ den Buchmarkt mit über 60 Werken. Nach dem Tod von Solis (1562) lieferte
Jost Amman die Zeichnungen für die Holzschnitte der bebilderten Ausgaben. 1568 druckte Georg Rab für F. die „Eigentliche Beschreibung aller Stände auf Erden“ mit Holzschnitten von
Amman und Versen von Hans Sachs. Für weitere Verlagsprojekte vereinigte sich F. mit Simon Hüter (1563-68), mit Georg Fischer (1579), mit Peter Fischer und mit Heinrich Tack (1585-89). Es gelang F., die meisten Ffter Drucker in seine Abhängigkeit zu ziehen. Allgemein bekannt wurde F. durch die großzügig ausgestatteten Sammelbände von Prosaerzählungen in deutscher Sprache, wie z. B. das „Theatrum Diabolikum“, eine Edition zeitgenössischer Teufelsliteratur, oder das „Buch der Liebe“. Von
Amman, Solis und Lorch für F. entworfen, bildete die „Fama“ das Verlagssignet.
Nachdem der Ffter Rat wiederholt Gesuche abgelehnt hatte, druckte F. 1564 ohne Genehmigung die „Newen Zeitungen den Türkischen Absagebrief an die Ro. Keys. Mtt. betr.“. Jedes aufgelegte Werk bedurfte entweder eines kaiserlichen Privilegs oder aber zumindest der Konzession des Rats. Da F. für die „Newen Zeitungen“ weder das eine noch das andere vorweisen konnte, wurde er am 23.11.1564 für fünf Tage auf einem der Stadttürme inhaftiert. Dass F.s verlegerische Praktiken nicht unumstritten waren, belegen Prozesse wegen unerlaubten Nachdrucks oder der Missachtung von Privilegien. Aufgrund von letzterem wurde F.s Bücherlager während der Leipziger Messe zweimal beschlagnahmt. Rechtsstreitigkeiten waren wohl der Grund, dass F. seit 1568 einige Titel unter dem Namen seines Sohnes Hieronymus (1563-1581) herausgab. Ungeachtet gelegentlicher Rechtsbeugungen waren es F. und Rab, die 1564 dem Ffter Rat eine Neuauflage der vergriffenen „Reformation“, der Stadtrechtskodifikation für Zivilrechtssachen, vorschlugen. Der Stadtadvokat
Johann Fichard überarbeitete daraufhin die „Reformation“ grundlegend, und erst 1578 konnte „Der Statt Franckfurt am Mayn erneuerte Reformation“ in Druck gegeben werden.
1573 veräußerte F. einen Teil des Verlags an seinen Vetter Johann Feyerabend und an Melchior Schwarzenberg. Das in den Siebzigerjahren florierende Unternehmen litt in den Achtzigerjahren zunehmend unter finanziellen Notlagen. 1567 noch mit 6.000 Gulden versteuert, lehnte F. 1577 den Schatzungseid ab, verfügte also über mindestens 16.000 Gulden und hatte die höchste Schatzung zu leisten. 1579 erwarb F. die Häuser zum Rendel in der Töngesgasse und zum Kleinen Stalburg am Liebfrauenberg. Auf dem unmittelbar neben der Liebfrauenkirche gelegenen Gelände des Kleinen Stalburg ließ F. einen Neubau errichten, der 1582 bezogen wurde. Zur Finanzierung der Drucklegung einer „Newe Biblia“ mit den Summarien des
Petrus Patiens und Holzschnitten von
Amman verpfändete F. 1583 das Haus zum Kleinen Stalburg gegen 1.000 Gulden geliehenen Geldes dem Krämer Johann Pithan. Der Rat privilegierte und protegierte das Verlagsvorhaben 1585 mit einem Darlehen über 6.000 Gulden. Am 22.4.1590 starb F. nach einem Schlaganfall. Zwei Tage später wurde er in der Dominikanerkirche beerdigt.
Porträtiert von
Jost Amman (1569) und Johann Sadeler (Kupferstich, 1587; im Besitz des HMF).
Ein Bildniskopf am
Gutenberg-Denkmal (von
Eduard Schmidt von der Launitz, 1840/58) auf dem Roßmarkt erinnert an den Ffter Großverleger.
Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 201f.,
(redigierte Onlinefassung für das Frankfurter Personenlexikon).